Mit begrenztem Erfolg hat ein 57-Jähriger aus einer Gemeinde im Raum Ehingen vor der Zivilkammer am Ulmer Landgericht gegen die Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis geklagt. Im März vergangenen Jahrs war seine Frau ins Ehinger Kreiskrankenaus eingeliefert worden. Sie starb dort nach zehn Tagen Aufenthalt. Schlechte Hygiene und ein gemeinsames Zimmer mit einem infizierten anderen Patienten hatten nach Meinung des Klägers zur rapiden Verschlechterung des Gesundheitszustands seiner Frau beigetragen. Von der angestrebten Summe (Streitwert inklusive Schmerzensgeld) in Höhe von 25 000 Euro kamen am Ende des Prozesses nur 1000 Euro für den Kläger heraus.
Wie im Verlauf der Verhandlung klar wurde, litt die Frau des Klägers an einem schweren Krebsleiden. Drei Therapieversuche hatten nicht den erhoffen Erfolg gebracht. In zahlreichen Organen hatten sich Metastasen gebildet. Mit Hilfe eines leichten Beatmungsgeräts und eines Rollators habe die Frau zuletzt jedoch noch gut zu Hause gelebt. Das Paar hatte sogar gemeinsame Spaziergänge unternehmen können. Wegen Schmerzen im Oberarm war die Frau dann im März vergangenen Jahrs ins Kreiskrankenhaus eingewiesen worden. Wie aus den Behandlungsakten hervor ging, hatten die Ärzte in den folgenden Untersuchungen Krankheitserreger in lebenswichtigen Organen gefunden. Für diese wollte der Kläger das Krankenhaus, zumindest teilweise, haftbar machen. Dazu hatte er die Behandlungsakten des Krankenhauses angefordert und zwei Anwälte engagiert. Die konnten den Ausführungen des behandelnden Arztes nicht viel entgegensetzen. „Die Frau war todkrank“, erläuterte der Arzt. Versuche, das Krebsleiden zu heilen, waren laut Unterlagen bereits zuvor an der Uniklinik Ulm abgebrochen worden. Der Aufenthalt zu Hause sei zuletzt nur dank erheblicher Mengen an Schmerzmedikamenten möglich gewesen. Nach Meinung des Arztes habe die Patientin nicht wahr haben wollen, dass es aufs Ende zugehe. Richter Ernst-Peter Wackenhut sah dies ähnlich. Die Frau sei nicht an Krankheitserregern vom Krankenhaus, sondern an Keimen von den Metastasen gestorben. Das Gericht habe dem Kläger daher keine hohe Vergleichssumme vorschlagen können.