Ein 36-Jähriger steht im Verdacht, am Samstag in Ehingen ein Feuer gelegt zu haben. Derzeitigen Erkenntnissen von Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei zufolge soll der Mann gegen 1.30 Uhr eine Lebensmittelverpackung angezündet haben und in einer Unterkunft in der Riedlinger Straße vor eine Zimmertür gelegt haben.
Brand in Ehingen: Feuer greift auf Tür über
Das entstandene Feuer griff auf den Boden und die Tür über. Ein Zeuge entdeckte das Feuer und löschte es selbständig. Danach legte sich der Zeuge aber wieder schlafen. Den Vorfall meldete er der Polizei erst am späten Samstagvormittag. Die konnte den an der gleichen Anschrift wohnenden mutmaßlichen Brandstifter antreffen und vorläufig festnehmen.
Staatsanwaltschaft sieht versuchten Mord
Den Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei zufolge, wurde eine Ausbreitung des Feuers nur durch das schnelle Entdecken verhindert. Die Staatsanwaltschaft Ulm stuft die Brandstiftung derzeit als versuchten Mord ein und beantragte beim Amtsgericht einen Unterbringungshaftbefehl gegen den 36-Jährigen. Vom Amtsgericht Ulm wurde der entsprechende Haftbefehl nun auch erlassen. Der Mann befindet sich nun in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei dauern an. Informationen dieser Zeitung zufolge handelt es sich bei der Unterkunft um eine städtische Sozialunterkunft. Für Nachfragen war die Staatsanwaltschaft Ulm am Dienstagabend nicht mehr zu erreichen.
Brandstiftung: Frau wegen versuchten Mordes vor Gericht
Versuchten Mord erkannte die Staatsanwaltschaft Ulm auch bei einem anderen Fall, der sich in Ehingen in den letzten Jahren zugetragen hat. Im Jahr 2021 wurde vor dem Ulmer Landgericht eine Frau angeklagt, die im September 2020 in einer Spielhalle in der Ehinger Adolffstraße ebenfalls nachts ein Feuer gelegt hat. Sie wollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Feuer vertuschen, dass sie Unterlagen und Wechselgeld gestohlen hatte. Im Oberen Stockwerk der Spielhalle befanden sich Wohnungen. Neben Brandstiftung und weiteren Delikten warf ihr die Anklage deshalb 14-fachen versuchten Mord vor, weil unter anderem das Mordmerkmal „gemeingefährliches Mittel“ erkannt wurde. Feuer gilt als „gemeingefährliches Mittel“, weil es sich nicht beherrschen lässt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ulm damals erklärte. Es wäre also nicht zu kontrollieren gewesen, ob Menschen Schaden nehmen. Die Frau wurde zu einer erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.