Ein oder zwei Fenster, darüber haben die Mitglieder des Technischen Ausschusses des Gemeinderats der Stadt Munderkingen am Donnerstagabend ausgiebig diskutiert. Anlass war das überarbeitete Baugesuch zur Umnutzung eines Gewerbegebäudes zu einer Wohnung und einem Café, das am Ende vom Ausschuss beschlossen wurde.
Das Gebäude an der Kirchgasse ist denkmalgeschützt und Teil des ehemaligen St. Anna-Klosters. Der Bauherr hatte bereits im Mai ein Baugesuch gestellt. Darin war vorgesehen, zwei Fenster im Dachgeschoss einzubauen. Allerdings lehnte der Rat das Ansinnen ab, weil die Fenster aus Denkmalschutzgründen mit 1,30 Meter zu breit geplant waren.
In Abstimmung mit der Denkmalbehörde hat der Bauherr den Plan überarbeitet und sieht nun vier kleinere Dachflächenfenster vor, je zwei 80 Zentimeter breite Fenster zusammengefasst, von einem schmalen Stück Dach getrennt. Aus Sicht von Verbandsbaumeister Roland Kuch eine „gute Kompromisslösung“.
Ihm gefalle der Entwurf so besser, sagte Wolfgang Walk (CDU). „Ich bin um jedes Haus froh, an dem etwas passiert.“ Ausschussmitglied Ralf Selg (UWG) konnte dem nicht zustimmen. „Für mich fügen sich die Einzelelemente zu einer Gruppe zusammen.“ Damit entspreche man nicht der Altstadtsatzung. Er schlug vor, getrennt über die Lösung für die Dachfenster und das Bauvorhaben abzustimmen.
Bürgermeister Michael Lohner äußerte gegenüber Selgs Argumentation Bedenken. „Wir begeben uns aufs Glatteis.“ Ab wann seien es dann zwei Fenster, ab fünf, sieben oder zwölf Zentimeter Zwischenraum? Dennoch stimmte Lohner der getrennten Abstimmung auf Selgs Vorschlag hin zu. Das Projekt selbst wurde einstimmig bewilligt, für den Einbau der Fenster stimmten sechs Räte, zwei stimmten dagegen.