Dass es sich lohnen kann, bei einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit vor Gericht zu gehen, wurde gestern am Ehinger Amtsgericht einmal mehr deutlich: Eine Gastronomin aus Ehingen sah sich einem Bußgeldbescheid von 3000 Euro gegenüber. „Mir kommt’s auch ein bisschen hoch vor“, sagte Richterin Katja Meyer, die dabei gar leicht lachen musste. Die Angeklagte hatte sich in 25 Jahren in der Gastronomie bislang nichts zu Schulden kommen lassen, und die Richterin stufte in ihrem Urteil alle drei Rechtsverstöße, die zur Debatte standen, lediglich als fahrlässig ein: eine fahrlässige Überschreitung der Sperrzeitverordnung am Kirbe-Sonntag und zwei fahrlässige Verstöße gegen das Gaststättengesetz ergaben eine Strafe von insgesamt nur noch 600 Euro.
Es ging jeweils um Partys in einer Tiefgarage, und zwar am 12. August, 2. und 11. September vergangenen Jahres. Nachdem die Gastronomin bereits früher in einer anderen Tiefgarage Partys veranstaltet hatte, war der Fehler passiert, sich Veranstaltungen nicht genehmigen zu lassen. „Das haben Sie nicht gewusst, dass Sie da eine Genehmigung brauchen“, meinte Meyer. Und einmal war die Veranstalterin zunächst der Meinung gewesen, dass der Betrieb außerhalb der Sperrzone liege und die Party nicht um zwei Uhr beendet werden müsse. Eine der Partys wurde, da der Sohn ohnehin Geburtstag hatte, kurzerhand als Privatveranstaltung mit Gästeliste ausgewiesen. „Wir hatten ja Getränke, Lichttechnik, Tontechnik, alles schon bestellt“, rechtfertigte sich die Wirtin. „Wir wollten eben auch mal was für die Jüngeren bieten und dabei den Umsatz ankurbeln.“
Als Gäste, die nicht auf der Liste standen, entsprechend verärgert waren,  nicht mehr reinzukommen, bestellte sie in einer der Nächte auch noch kurzfristig Security-Leute, um für Ruhe zu sorgen. Dies zeige, dass es wirklich eine Privatveranstaltung war. Für all dies zeigte die Richterin Verständnis; zumal die Wirtin  einsah, dass es nur halb-private Partys waren, und sie die Fehler einräumte. Die Mitarbeiterin aus der Bußgeldstelle der Stadt war mit dem reduzierten Bußgeld einverstanden.