Ein Brief von Frankenhardts Bürgermeister Jörg Schmidt an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, ein Schild mit einer diskriminierenden Aufschrift und eine zu kurze Tempo-30-Zone: An der im Jahr 2017 fertiggestellten Ortsdurchfahrt Gründelhardt dürfte es, wenn es nach der Gemeindeverwaltung geht, die ein oder andere Nachbesserung geben. Das Schild wurde nun jüngst entfernt, doch gesetzliche Vorgaben sprechen gegen eine Änderung der 30er-Zone.

Altenheim falscher Begriff?

Bei dem Verkehrszeichen des Anstoßes handelt es sich um das Straßenschild mit der Kennzeichnung 1012-52. „Altenheim“ ist darauf zu lesen, auch in der Gründelhardter Ortsdurchfahrt hing es bis vor Kurzem. Aufgestellt wurde es im vergangenen Jahr von der Straßenmeisterei, also dem Landratsamt. Erst zu diesem Zeitpunkt sahen die Bürger der Gemeinde, was auf dem Schild steht.
Daraufhin sprachen gleich mehrere Einwohner Bürgermeister Jörg Schmidt an und fragten, ob es nicht ein Schild mit einem anderen Schriftzug gebe. Der Begriff Altenheim sei diskriminierend, Seniorenheim würde deutlich besser passen. Doch ändern konnte die Kommune zunächst nichts. Denn ein Schild mit der Aufschrift Seniorenheim gibt es im Verkehrszeichenkatalog nicht. Deshalb schrieb der Frankenhardter Rathauschef einen Brief an Verkehrsminister Scheuer.
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Darin bittet ihn Schmidt, ob ein Verkehrszeichen mit der Aufschrift Seniorenheim nicht doch in den Katalog aufgenommen werden könne – oder ob er sich für eine andere Lösung einsetzt. Geantwortet hat Scheuer bislang noch nicht. Doch das Problem erledigte sich zwischenzeitlich: Das Landratsamt ließ die Schilder jüngst abnehmen.
Aber nicht nur bei den Verkehrszeichen sieht die Kommune Handlungsbedarf: Auch die bestehende Tempo-30-Zone in der Ortsmitte soll verlängert werden, hier gab es vor Kurzem eine Geschwindigkeitsmessung (siehe Info). Vor der Verkehrsschau Mitte des vergangenen Jahres wollte die Gemeinde eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der gesamten Ortsdurchfahrt, mindestens aber von der Metzgerei Kübler bis zum Hasselmarkt. In diesem Bereich liegen auch die Sportanlagen und deren Parkplätze. Doch die Straßenverkehrsordnung gibt das nicht her.

Beschränkung nicht ohne Weiteres umsetzbar

Eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit sei hier nicht möglich, dafür müssten „zwingende Gründe vorliegen“, heißt es im Protokoll zur Verkehrsschau des Landratsamtes. Zehn Unfälle haben sich von Jahresbeginn 2016 bis Mitte 2019 in der Ortsdurchfahrt ereignet, allerdings gebe es keinen „Unfallhäufungspunkt“.
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Erschwerend komme hinzu, dass es sich bei der Ortsdurchfahrt um eine Landesstraße handelt. Hier könne eine Beschränkung nicht ohne Weiteres umgesetzt werden.
Dass schließlich doch zumindest auf einem Teilstück eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt wurde, hängt mit dem Seniorenheim zusammen.
Denn die Beschränkungen können umgesetzt werden, wenn sich „im unmittelbaren Bereich“ der Straßen Kindergärten, -tagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser befinden, so das Landratsamt – und auch nur dann, wenn „der Zugang der betroffenen Einrichtung“ unmittelbar an der Straße liegt oder es im Nahbereich einen starken Ziel- und Quellverkehr gibt. Das ist in Gründelhardt der Fall.

Fast jede Minute ein Fahrzeug zu schnell

Das Landratsamt (LRA) hat jüngst eine Geschwindigkeitsmessung in der Tempo-30-Zone in Gründelhardt durchgeführt. Ergebnis: Es gab viele Überschreitungen, aber alle im Bereich einer Verwarnung, so das LRA.
In zwei Stunden waren 110 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs. 80 Fahrer waren bis zu 10 Stundenkilometer zu schnell, 23 mit bis zu 15 Stundenkilometern und 7 mit bis zu 20 Stundenkilometern. Der schnellste Fahrer hatte 49 Sachen drauf.  luc