Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage in der Corona-­Pandemie zulässig – das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss wies der Erste Senat mehrere Verfassungsbeschwerden zurück, die ...