Gleich vorneweg: Das Freibad in Goldbach wird ab dem 1. Juli wie andere Freibäder aufgrund der Corona-Auflagen seine Öffnungszeiten anpassen. So bietet der Schwimmverein Goldbach bis auf Weiteres von Montag bis Freitag einen Besuchsblock von 15 Uhr bis 19 Uhr und am Samstag und Sonntag zwei Besuchsblöcke von 10.30 Uhr bis 14.30 Uhr und von 15 Uhr bis 19 Uhr an. Vor dem jeweils nächsten Besuchsblock wird die Anlage geschlossen, gereinigt und desinfiziert.
Auch ansonsten gibt es für Besucher einiges zu beachten. „Wir stellen uns als Verein mit allen ehrenamtlichen Helfern den Herausforderungen, in Goldbach in diesem Jahr einen Badebetrieb anzubieten“, so Marcus Swonke, Vereinsvorsitzender des Schwimmvereins Goldbach. „Schon jetzt bitten wir jeden Badegast um Verständnis für alle getroffenen Maßnahmen, die für einen Betrieb letztendlich erforderlich sind.“
Wie viele dürfen in das Freibad?
Die Zahl der Badegäste im Freibad Goldbach ist auf zunächst 200 Personen begrenzt. Kinder unter zwölf Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Besuchern mit Symptomen einer Atemwegserkrankung ist der Zutritt untersagt.
Wie komme ich an Eintrittskarten?
Während des Betriebs werden im Freibad selbst keine Tickets verkauft. Nur mit einer Saisonkarte - bei deren Kauf persönliche Kontaktdaten zur eventuellen Nachverfolgung von Corona-Kontaktpersonen erhoben werden - erhält man Zugang. Jeder Badegast wird beim Eintritt durch die RFID-Nummer seiner Saisonkarte registriert. Der Schwimmverein bittet um Verständnis, dass der Kaufpreis für Saisonkarten im Fall von notwendigen Corona-Maßnahmen wie einer weiteren Begrenzung der Besucherzahl oder einer Schließung nicht erstattet wird. Die Saisonkarten kann man im Freibad in den kommenden Tagen kaufen.
- Für Vereinsmitglieder und die, die es werden möchten: Freitag, 26. Juni, 18 bis 20 Uhr; Samstag, 27. Juni, 10 bis 12 Uhr bzw. 14 bis 17 Uhr.
- Nichtmitglieder: Samstag, 27. Juni, 17 bis 19 Uhr; Sonntag 28. Juni, 13 bis 15 Uhr.
Was muss ich innerhalb des Freibads beachten?
Die Umkleidekabinen im Gebäude bleiben geschlossen, die Umkleiden im Freien stehen zur Verfügung. Die Toiletten sind geöffnet und gemäß den Vorgaben nutzbar. Im Schwimmerbereich des Mehrzweckbeckens mit zwei Schwimmbahnen, das durch eine Trennleine vom Nichtschwimmerbereich getrennt ist, ist das Schwimmen nur in einer Reihe „im Kreis“ erlaubt. Schwimmer müssen einen Abstand von 1,50 Metern zueinander halten. Im Nichtschwimmerbereich, im Kinderbecken und auf den Liegewiesen gilt ebenfalls ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Im Kinderbecken sind die Eltern für dessen Einhaltung verantwortlich.