Noch zeugen lediglich einige im Wind flatternde Plastikbänder von den Veränderungen, die nördlich des bestehenden Baugebiets Grund in Wallhausen anstehen: Wo das neue Baugebiet „Hochholz“ entsteht, soll eine Vergrämungsaktion dafür sorgen, dass die gefährdete Feldlerche heuer gar nicht erst auf die Idee kommt, hier zu brüten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat es eine ganze Reihe von Stellungnahmen gegeben, die in der Sitzung des Gemeinderats besprochen wurden; auch die Lerchen waren Thema.
Große Grundstücke nachgefragt
Das Regierungspräsidium verweist auf den Regionalplan, nach dem für Wallhausen 40 Einwohner pro Hektar festgelegt sind: Im neuen, 3,9 Hektar großen Baugebiet würden aber gerade mal 38 Einwohner pro Hektar erreicht. Die Baugrundstücke seien mit 600 bis 900 Quadratmeter im Wohngebiet und über 1100 Quadratmeter im Mischgebiet sehr groß; eine Verkleinerung solle in Betracht gezogen werden.
Die Gemeinde, so informierte Bürgermeisterin Rita Behr-Martin, hält dagegen. Aufgrund der Lärmthematik wegen der angrenzenden Gewerbenutzung und zum Schutz der vorhandenen Biotope sei ein sehr großer Grundanteil vorgesehen – über 20 Prozent mehr als üblich. Würden dann noch die öffentlichen Grünflächen aus der Rechnung genommen, so ergebe sich bei einer Fläche von 3,01 Hektar eine Dichte von 41 Einwohnern pro Hektar. Kleinere Baugrundstücke, so habe sich gezeigt, würden in Wallhausen nicht gekauft.
Hecke für Michelbach
Die Untere Naturschutzbehörde verweist auf die geschlossenen Feldhecken am westlichen und südlichen Rand des Baugebiets, sowie auf ein Gehölz im Südwesten, das einem Lärmschutzwall und einem Spielplatz weichen soll. Den entsprechend geforderten Ausgleich gibt es in Form einer Hecke an der Michelbacher Turn- und Festhalle. Die Frage, ob Blühstreifen der bloßen Anlage von Lerchenfenstern vorzuziehen sind, wird im Rahmen der nun anstehenden öffentlichen Auslegung beantwortet. Weitere Anregungen etwa zur Entwässerung oder zum Bodenschutz, wurden zur Kenntnis genommen.
Die Frage der Tiefgaragen
Vor allem die Notwendigkeit von Tiefgaragen wurde diskutiert. Dass für die Mehrfamilienhäuser überirdisch nicht ausreichend Stellplätze geschaffen werden können, war schnell klar: Nur ab welcher Größe muss eine Tiefgarage gebaut werden? Mit neun Stimmen wurde die Variante mit vier und mehr Wohnungen beschlossen. Ebenfalls strittig war die Frage, wie viele der geforderten Stellplätze als Tiefgaragenplätze entstehen sollen. Während die einen die Hälfte der Stellplätze ausreichend fanden, konnte sich Steffen Blumenstock auch drei Viertel vorstellen: Beschlossen wurde schließlich, dass zwei Drittel der Stellplätze unter die Erde gebracht werden sollen.
Erschließungsfrage
Private Stellungnahmen gab es vor allem zur geplanten Erschließung des Wohngebiets über den bestehenden Lilienthalweg im Wohngebiet Grund. Hier wird auf die von Anfang an vorgesehene, „und so auch kommunizierte“ Erweiterung nach Norden verwiesen; die Verkehrszahlen lägen nach wie vor in einem normalen, zumutbaren Bereich. Mittlerweile, so Behr-Martin, habe es dazu auch eine Einigung gegeben.
28 neue Bauplätze für Einfamilienhäuser in einem allgemeinen Wohngebiet, zudem vier Mehrfamilienhäuser in einem Mischgebiet wurden mit dem einstimmigen Aufstellungs- und Billigungsbeschlusss auf den Weg gebracht.