Glimpflich ging für einen 22-jährigen Crailsheimer die Verhandlung wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Ellwanger Jugendschöffengericht aus. Dieses sah es nach gründlicher Abwägung als gerechtfertigt an, den zur Tatzeit Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, u...