In der Corona-Krise gibt es jetzt neue Richtlinien für den Einzelhandel. Nach diesen aktuellen Regeln vom 17.04.2020 dürfen in Baden-Württemberg folgende Einrichtungen geöffnet bleiben, sowie diese Dienstleistungen weiter erbracht werden:
Corona-Verordnung BW: Diese Geschäfte und Läden dürfen öffnen
Alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern sowie Kfz-Handel, Fahrradhandel und Buchhandel unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche.
- Abhol- und Lieferdienste einschl. solche des Onlinehandels, auch für Gaststätten und ähnliche Einrichtungen Änderungsschneiderei
- Annahmestellen für Toto-Lotto Scheine
- Apotheken
- Augenoptiker
- Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen
- Autovermietung, Car-Sharing
- Bäckereien/Konditoreien
- Banken und Sparkassen
- Baumärkte
- Baustoffstandorte
- Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (ausschließlich zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken)
- Betriebskantinen (ohne Bewirtung externer Gäste)
- Bestatter
- Brennstoffhandel
- Campingplätze für Personen mit dortigem Erstwohnsitz
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
- Drogerien mit Verkauf von Lebens-mitteln oder Getränken
- Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase
- Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf
- Fahrradwerkstätten (auch untergeordneter Fahrradhandel)
- Fotografendienstleistungen (insbes. Pass-, Werbe- und Produktfotogra-fie)
- Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, etc.)
- Medizinische Fußpflege (stationär und mobil)
- Gärtnereien
- Gartenbaubedarf
- Gesundheitsdienstleistungen und medizinische Behandlungen (auch mobil) (Tätigkeiten der Gesundheitsversorgungen nach SGB V und SGB XI oder Assistenzleistungen nach SGB IX, sowie Massagepraxen mit Kassenzulassung, Physiotherapeuten und Heilpraktiker)
- Getränkemärkte
- Großhandel
- Hofläden
- Hörgeräteakustiker
- Kaminkehrer
- Kfz-Werkstätten
- Kioske
- Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut landwirtschaftliche Maschinen, Ersatzteilen usw.
- Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile
- Lebensmitteleinzelhandel
- Lebensmittelspezialgeschäfte im weiteren Sinne (z. B. Tee-, Kaffee und Süßwarenhandel, Nahrungsergänzungsmittel), ohne Ausschank und Verkostung von Getränken
- Lohnsteuerhilfevereine
- Makler
- Medizinische Zweithaarversorgung
- Metzgereien
- Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen (z.B. Schreinereien mit Küchenstudio o-der Sanitärbetriebe mit Verkaufsausstellung)
- Mobile Verkaufsstände für Lebens-mittel ohne Tische und Sitzgelegenheiten (Eis, Pommes, Würstchen, Kaffee, usw.)
- Musiklehrer mit Einzelunterricht
- Orthopädieschuhmacher
- Personal Trainer, Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung
- Pfandleihhäuser, nur Pfandannahme
- Poststellen, Postagenturen und Paketstationen (auch in Partnerfilialen, bei denen für das Kerngeschäft ein Öffnungsverbot besteht)
- Raiffeisenmärkte
- Reifenservice
- Reisebüros
- Sanitätshäuser
- Schuh- und Schlüsselreparatur
- Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen
- Spezialisierte Baustoffhändler für Farben, Bodenflächen usw.
- Stördienste aller Art, insbes. Schlüsseldienste
- Tankstellen
- Textilreinigung
- Tierbedarf
- Tiergesundheitsdienstleistungen (z. B. Physiotherapie und Veterinär)
- Tiersalons (z. B. Hundesalons, Hundefrisöre), sofern Tier abgegeben wird
- Tiertraining (Einzelbetreuung außerhalb geschlossener Freizeiteinrichtungen)
- Verkauf von Jägereibedarf
- Verkehrsdienstleistungen aller Art einschl. Taxen
- Verkaufsautomaten
- Verkaufsstände außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit Vertrauenskassen
- Versicherungsbüros
- Warenlieferung und Montage
- Waschsalons
- Waschstraßen und Selbstwaschanlagen (ohne persönlichen Kunden-kontakt)
- Wein- und Spirituosenhandlungen (ohne Verkostung)
- Wein- und Spirituosenverkauf (Direktvermarktung unmittelbar am Produktionsort, ohne Ausschank und Verkostung) Wochenmärkte, Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Zeitungen und Zeitschriften
Corona in Baden-Württemberg: Einzelhandel will Lösung für alle
Der Einzelhandelsverband HDE forderte eine faire Lösung für die gesamte Branche. „Vielen Händlern helfen die getroffenen Beschlüsse nicht weiter“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nötig sei eine faire Regelung, die auf den ersten Blick für alle transparent sei. Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) plädierte in der „Rheinischen Post“ für verkaufsoffene Sonntage, um den Einzelhandel zu stärken.