Ein Spielplatz im Stuttgarter Stadtbezirk Bad Cannstatt am Mittwochabend. Es herrscht weniger Betrieb als sonst, aber ein gutes Dutzend Kinder ist doch da. Alle Schaukeln sind besetzt, das Klettergerüst auch, ganz Kleine wühlen im Sand. Ein paar Jungs kicken auf der Wiese, Eltern sitzen auf Parkbänken. Plötzlich rollt ein Streifenwagen der Polizei heran, stoppt und aus den Lautsprechern tönt blechern eine Durchsage: Per Verordnung des Landes seien, wegen der Gefahr durch das Coronavirus, alle Spielplätze geschlossen, ihre Benutzung verboten.
Baden-Württemberg kämpft gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Ein paar Eltern fordern ihren Nachwuchs sofort zum Gehen auf, wirken schuldbewusst, die Kinder protestieren lautstark. Andere Erwachsene schauen sich an, schütteln ungläubig den Kopf, lachen. Sie wirken, als hätten sie noch nichts von der „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2“ gehört, wie das Papier heißt, das die grün-schwarze Landesregierung vor nicht einmal 24 Stunden in Kraft gesetzt hat, und das das öffentliche Leben hart herunterfahren soll.
Namenslisten bei McDonald’s
Alles, was nicht unbedingt notwendig ist, müsse unterbleiben, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) als Faustregel genannt. Die zehnseitige Verordnung, die das Land gerade auch auf Türkisch, Kurdisch und Arabisch übersetzen lässt, führt die Einzelheiten aus: Fast alle Läden, die keine Lebensmittel führen, sind zu schließen, Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen auch. Versammlungen sind verboten, Gaststätten streng reglementiert. Selbst bei McDonald’s müssen Gäste nun Namen und Telefonnummern angeben, um gegebenenfalls Infektionsketten verfolgen und Betroffene erreichen zu können.
Thomas Strobl warnt, den Kampf gegen SARS-Cov-2 zu behindern
Kontrollieren müssen die Einhaltung der Maßnahmen Polizei und kommunale Ordnungsdienste – und zwar streng. Innenminister Thomas Strobl (CDU) gibt am Donnerstagmittag vor: „Ab heute werden Verstöße gegen das geltende Recht zur Eindämmung des Coronavirus von der Polizei Baden-Württemberg konsequent kontrolliert“, kündigt er an und droht: „Sollten sich Betriebe, Einrichtungen und Geschäfte nicht an die Verbote halten, werden wir die Schließung strikt durchsetzen.“ Verstöße seien „keine Kinkerlitzchen, sondern eine rechtswidrige Tat“.
Polizisten kontrollieren überall in Baden-Württemberg
Überall im Land sind da bereits Uniformierte unterwegs und kontrollieren. „Wir stellen fest, dass die meisten Bürger sich an die neuen Regeln halten“, sagt Raphael Fiedler vom Polizeipräsidium Karlsruhe. Manche wüssten noch nichts von der Verordnung. „Jedenfalls behaupten sie das.“ Diese Leute würden informiert. Einige wenige, etwa Gastronomen, hielten sich aber auch nicht an die Verordnung.
Ähnliches berichten Hans-Jürgen Kirstein (Gewerkschaft der Polizei) und Ralf Kusterer (Deutsche Polizeigewerkschaft), die Landeschefs der beiden großen Polizeigewerkschaften. Beide betonen, dass es für Polizisten nicht immer einfach sei. Schutzausrüstung, etwa Mundschutz, sei knapp. Die Beamten hätten engen Kontakt zu Bürgern, und abends gingen sie zu ihren Familien.
Viele Baden-Württemberger sind einsichtig
Kusterer erklärt, Polizisten würden zwar nicht „die Mutter auf dem Spielplatz mit einem Disko-Betreiber gleichsetzen, der seinen Laden nicht schließt“. Aber die neuen Regeln würden durchgesetzt. Kirstein sagt: „Viele Bürger sind einsichtig, aber mit manchen, oft jungen, muss man auch diskutieren.“
Tatsächlich gibt es nicht nur Menschen, die anscheinend unbeschwert im Café sitzen, sondern auch Jugendliche, die die Abende der schulfreien Tage bei Frühlingstemperaturen für Partys nutzen. Die Freiburger Polizei meldet „mehrere Einsätze wegen so genannter Corona-Partys“, auch im Raum Esslingen unterbinden Polizisten Freiluft-Partys.
Kretschmann erzürnt über Corona-Partys
Das erzürnt den Ministerpräsidenten. „Wenn nicht alle ihr Verhalten grundlegend umstellen, kommen wir um härtere Maßnahmen und Sanktionen nicht herum“, droht er. So ziemlich die letzte Verschärfung, die noch im Raum steht, ist die allgemeine Ausgangssperre, die – in verschiedenen Härtegraden – andere europäische Länder schon verhängt haben. Und auch im Südwesten verschärfen lokale Behörden die Regeln. Die Stadt Konstanz verbot am Donnerstag Ansammlungen von mehr als fünf Personen im Stadtgebiet.
Die Rechtsgrundlagen
Gesetz Grundlage der tiefen Einschnitte in die bürgerlichen Freiheiten, die in den vergangenen Tagen alle Bundesländer angeordnet haben, ist das bundesweit gültige „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz). Es ermächtigt unter anderem die Länder, per Rechtsverordnungen Ge- und Verbote zu erlassen, die Grundrechte einschränken, wenn dies der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dient.
Konsequenzen Verstöße können Ordnungswidrigkeiten sein, aber auch Straftaten. Als Konsequenzen stehen Bußgelder, aber auch Haftstrafen im Raum. Wer vorsätzlich handelt und dadurch bestimmte bedrohliche Krankheiten oder Erreger verbreitet, dem drohen im Extremfall bis zu fünf Jahre Gefängnis. hab