Die Stadt will sich mit der seit 2015 geltenden Veränderungssperre gegen ungewollte Bauvorhaben in der Altstadt absichern. Das Gebiet, um das es geht, ist im Plan klar umrissen: Zwischen Karlstraße, Bismarckstraße, Poststraße, Bleichwiese (Stadtmauer) und Burgstraße ist der Geltungsbereich des kommenden Bebauungsplans, der nun angegangen werden muss.
Nun wurde im Gemeinderat die Veränderungssperre, die zwei Jahre gilt, gerade noch rechtzeitig verlängert. Diesmal besitzt sie aber nur ein Jahr Gültigkeit, und damit genügend Zeit, um für das Gebiet einen Bebauungsplan zu erstellen, der der Kommune die Bauleitplanung sichert. In dieser Zeit dürfen ohne Zustimmung keine baulichen Anlagen errichtet, geändert oder beseitigt werden, auch wenn sie nicht anzeige- oder zustimmungspflichtig sind. Ausnahmen kann nur die Baurechtsbehörde beim Landrats­amt in Abstimmung mit der Gemeinde zulassen. Hauptamtsleiter Klaus Walz sieht hier „konkurrierende Belange, insbesondere wenn in einem bebauten Bereich geplant wird“.
Es sei zu befürchten dass es in zwei Bereichen zu Veränderungen kommen könnte. Zunächst sind am Kirchberg, direkt neben der Cyriakuskirche, zwei Häuser und die alte Kirchbergschule, die gekauft wurden und neu saniert werden.
Die zweite Befürchtung betrifft den Burgplatz, wo früher ein innerstädtischer Supermarkt in der Alten Kelter untergebracht war, bis der Edeka-Neubau an der Meimsheimer Straße entstand. Der Markt in der 1948 erbauten Kelter, der zentrumsnahes Einkaufen erlaubte, wurde wenige Jahre später  geschlossen, nachdem die Kundschaft zunehmend ausblieb. Die Verwaltung sei „guter Hoffnung, in einem halben Jahr zu wissen, was dort passieren soll“, sagt Walz. Aus diesem Grund sei eine Veränderungssperre hier angebracht.
Das Baugesetzbuch ermöglicht es, eine erste Veränderungssperre von zwei Jahren um ein weiteres Jahr zu verlängern. Davon, so die Beschlussvorlage, wolle die Verwaltung Gebrauch machen, da es noch einige nicht überplante Teilbereiche gebe. Sollte der Bebauungsplan schon vorher verabschiedet und rechtsverbindlich werden, werde die Veränderungssperre auch schon früher außer Kraft gesetzt.