Mit seinen 86 Jahren ist Franz Kurz in der Welt herumgekommen. In Nürnberg absolvierte er seine kaufmännische Ausbildung, danach arbeitete er in Augsburg, Frankfurt und Heilbronn, dort zuletzt bei Knorr. Fränkisch kann er, Hochdeutsch sowieso und Schwäbisch beherrscht er auch, wenn es sein muss. Vor allem aber sein hervorragendes Englisch öffnete ihm die Türen zu den Schicksalen von Insassen amerikanischer Gefängnisse, die er ehrenamtlich seit vielen Jahren betreut.
Ein Film gab den Anstoß
Begonnen hatte alles Anfang der 1990er-Jahre mit einem Film im Fernsehen: der Hollywood-Verfilmung eines Buches von Ann Rule über die wahre Geschichte von Diane Downs, die 1984 von einem US-Gericht für schuldig befunden wurde, ihre drei Kinder angeschossen zu haben. Der Fall der verurteilten Mutter warf bei ihm Fragen auf und ließ ihn nicht mehr los. Er begann im Rentenalter zu recherchieren, als es noch kein Internet gab und knüpfte Kontakte zu hiesigen und amerikanischen Gefangenenorganisationen.
Je tiefer er eingestiegen ist, „desto interessanter wurde die ganze Geschichte“, sagte der Freudentaler. Warum kann ein Ankläger die Kinder adoptieren, und kann ein achtjähriges Kind als Zeuge überhaupt glaubhaft sein? Kurz hatte nicht nur Zweifel an dem Urteil selbst, sondern auch an der Art und Weise, wie es zustande kam. Er besorgte sich das Buch, las sich ein und versuchte Kontakte in die USA herzustellen, um Licht in das Dunkel zu bringen.
Die Geschichte war für ihn Auslöser für eine weitere ehrenamtliche Tätigkeit. „Wo kann ich mich anschließen?“, fragte er sich damals und fand die Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg. Dort betreute er bis vor einiger Zeit noch im Stammheimer Gefängnis und auf dem Hohenasperg Gefangene und half ihnen bei der Resozialisierung.
In Deutschland habe er nur Fälle übernommen, bei denen klar war, dass die Gefangenen innerhalb eines Jahres entlassen werden, erläuterte Kurz. Er kümmerte sich um eine mögliche Arbeitsstelle, half den Menschen bei den ersten Schritten in der Freiheit. Als er im Krankenhaus lag, reiste einer seiner Klienten aus Nordrhein-Westfalen an und besuchte ihn. „Da freut man sich“, blickt Franz Kurz zurück auf dieses Erlebnis.
Viele Kontakte hat Kurz in der internationalen Gefangenenorganisation Cure, die sich um Gefangene kümmert, die kurz vor der Entlassung stehen. Und er hat in der langen Zeit seit den 90er-Jahren auch in Deutschland einige Fälle beobachtet und recherchiert. Darunter auch den des inhaftierten Steuerfahnders Gustl Mollath, der in Bayern nach einem Gerichtsurteil in der Psychiatrie landete, nachdem er sich mit Schwarzgeldgeschäften und Großbanken beschäftigt hatte.
Was Kurz am hiesigen Rechtssystem stört, ist die verbreitete „Gutachtergläubigkeit“. Juristen seien von der Verantwortung befreit, wenn sie auf ein Gutachten verweisen könnten, das auch schon mal erstellt werde, ohne den Menschen überhaupt getroffen zu haben. Das sei in den USA besser, findet Kurz, dort werde viel offener diskutiert.
Urteile im Internet
Auch die Urteile seien dort transparenter. „In Amerika kann ich jedes Urteil im Internet nachlesen“, macht der Freudentaler deutlich. Das Problem der fehlenden Transparenz beschäftigt ihn auch in einem Fall aus England, mit dem er gerade beschäftigt ist.
Wenige Kontakte hat er auch noch zu Insassen und Freigelassenen in den USA. Diese pflegt er so wie früher: Mit einem Brief, der dann mit der Post seinen Empfänger erreicht. Geschrieben wird aber nicht mit der Hand, sondern auch mit 86 Jahren auf dem Computer.