Kabinett, Spätlese, Auslese – immer mehr verschwinden diese Bezeichnungen von den Etiketten der Weine. Es gibt sie aber immer noch, und sie sind von der deutschen Weingesetzgebung vorgegeben. Das ist einzigartig in Europa, wo überall sonst Ortsnamen und Lagenbezeichnungen den Wein kennzeichnen. Seit Jahren ist eine neue Fassung der Bezeichnungsrechts in Arbeit. Doch wie schwierig die Suche nach einer Lösung ist, zeigen erst jetzt wieder die Bezirksversammlungen des Weinbaus, in denen das Thema diskutiert wird. Mittleres Neckartal in Hessigheim.
Das Anbaugebiet, die Ortsweine und die Lagenweine – diese drei Stufen sollen künftig die Qualität der Weine kennzeichnen. Weinbaupräsident Hermann Hohl hatte bereits zuvor in Weinsberg die Grundsätze erläutert: „Die Angabe einer Herkunft beinhaltet ein Qualitätsversprechen. Kleinere Herkünfte müssen ein größeres Qualitätsversprechen beinhalten.“ Je genauer also die Lage angegeben ist, desto höher sollten die Maßstäbe sein, mittels derer er erzeugt wurde. „Wir sind auf der Zielgeraden“, sagte Hohl, in Kürze werde der Entwurf des Gesetzes zur Diskussion vorliegen. In den Jahren 2022/2023 soll es die ersten Bezeichnungen geben, kündigte er an.
Doch was so einfach klingt, hat einen gewaltigen Haken. Beispiel Felsengartenkellerei. Da gibt es zum Beispiel die Lage Schalkstein, ursprünglich einmal in Walheim und Besigheim verortet. Doch von dem Wein, der unter diesem Namen vermarktet wurde, „stammt kein Tropfen von der Besigheimer Markung“, erläutert Götz Reustle, Vorstandschef der Felsengartenkellerei. Denn die aktuelle Gesetzeslage lässt es zu, dass der Schalkstein eine Großlage bezeichnet, die in Besigheim und Walheim ebenso gilt wie in Bietigheim-Bissingen, Marbach oder Kirchheim.
Ähnliches gilt für die Großlagen Haberschlachter Heuchelberg und Bönnigheimer Stromberg. as halten Kritiker für irreführend, doch diese Marken wurden in Jahrzehnten aufgebaut, sie seien in Süddeutschland bekannt, der Kunde weiß, was er bekommt, sagt Jürgen Conz, der Vorstandschef Weingärtner Stromberg-Zabergäu mit Sitz in Brackenheim. Mit der neuen Gesetzgebung könnten sie ihre Bedeutung verlieren. Kein Wunder also, dass es große Bedenken in den Reihen der Genossenschaften gibt. Denn „geschwind lösen“ lässt das Problem eben nicht. „Diese Lösung ist nicht unser Favorit“, sagt Jürgen Conz.
Um diese Skepsis zu berücksichtigen, streben die Weinbauverbände in Baden-Württemberg und Franken die Einführung einer vierten Art von Qualitätsstufe an, genannt Region, Großlage oder Bereich. Setzt sich das durch, könnten künftig Bezeichnungen wie „Mittlerer Neckar“, „Region Stromberg“ oder „Gebiet Heuchelberg“ auf dem Etikett stehen. Das ließe sich im Übrigen gut mit touristischen Bemühungen vereinbaren, meint Weinbaupräsident Hohl.
„Bloß das nicht“, sagt Vorstandschef Reustle, „diesen Kompromiss will kein Mensch.“ Für Jürgen Conz von der Brackenheimer Genossenschaft ist es fraglich, ob der Kunde einen Wein „Region Stromberg“ akzeptieren würde, wenn er nicht mehr mit dem traditionellen Ortsnamen verbunden ist.
Mit Serien wie „Terras S“, „Fels“ oder „Fasszination“ (Felsengartenkellerei) und Signum und Epos (Weingärtner Stromberg-Zabergäu) haben sich die Genossenschaften längst eigene Markenlinien geschaffen, die auf einer verbesserte und teils hohe Qualität hinweisen. Aber es sind Weine, die aus den besten Lagen des gesamten Genossenschaftsgebiets hergestellt werden, sagt Jürgen Conz, das neue Bezeichnunsgrecht bietet damit kaum Chancen, diese Weine zu fördern.
Chance für Einzellagen
Trotzdem sehen beiden Genossenschaft auch Chancen, das System der Orts- und Lagenweine auszubauen. Nach der Übernahme der Cannstatter Genossenschaft Weinfactum im Frühjahr letzten Jahres bietet dazu beispielsweise die renommierte Lage „Cannstatter Zuckerle“ für Reustle einen guten Ansatz. In Sachsenheim ist der Hohenhaslacher Kirchberg eine Einzellage mit einem gefestigten Ruf. „Das ließe sich promoten“, sagt Conz.
Privater Weinbauverband ist die treibende Kraft
Die Ablehnung und Skepsis der beiden genossenschaftlichen Vorstandschefs Jürgen Conz und Götz Reustle belegt, dass es in der Branche harte Auseinandersetzungen um das Weinbezeichnungsrecht gab und gibt, zwischen den einzelnen Verbänden, aber auch in den Reihen der Genossenschaften. In Deutschland ist es vor allem der Verband der Prädikatsweingüter, VDP, der auf die Neuerungen dringt. Für die Vereinigung der etwa 200 privaten Spitzenweingüter ist das dreistufige Bezeichnungsrecht das Minimum eines Kompromisses. In ihren Reihen gibt es eine Reihe von Spitzenlagen, deren Weine schnell die Grenze von 30 Euro pro Flasche überschreiten und die keinesfalls mit einer Großlage verwechselt werden wollen.