Auch dieses Jahr gehen wieder zahlreiche Arbeitnehmer in den Ruhestand. Ganz so leicht sollte man sich den Wechsel nicht vorstellen. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Altersgrenzen und jeweils eigenen Zugangsbedingungen. Damit sind Rentenansprüche auch von den individuellen Lebensläufen der betroffenen Personen abhängig. Das sagt Andreas Anlauf, Renten- und Altersvorsorgeberater des Regionalzentrums der Deutschen Rentenversicherung in Reutlingen. Dieses ist für die Landkreise Zollernalb, Tübingen und Reutlingen zuständig.
Ratsuchende können sich zum Beispiel in Albstadt-Ebingen und in Balingen bei der jeweiligen Stadtverwaltung nach voriger Terminvergabe (siehe Info) kostenlos beraten lassen. Insgesamt acht Spezialisten stehen dort mit Rat und Tat zur Seite.
Für Sicherheit im Alter sorgen
In Reutlingen gibt es zudem noch eine individuelle Altersvorsorgeberatung mit dem Namen PROSA, was „Pro Sicherheit im Alter“ bedeutet. Dort wird informiert, wie zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung eine „auskömmliche Altersversorgung“ aufgebaut werden kann, sodass man seinen Lebensstandard auch im fortgeschrittenen Alter halten kann. Die Experten dort zeigen zudem anbieterneutral auf, welche individuellen Fördermöglichkeiten für zusätzliche Altersversorgungsansprüche im jeweiligen Fall bestehen können.
Spätestens zwei Jahre bevor man sich in die Rente verabschieden möchte, sollte man eine Beratung ins Auge fassen, rät Renten-Spezialist Anlauf. Dort können zum Beispiel eventuelle Fehlzeiten mit entsprechenden Nachweisen noch rechtzeitig geschlossen werden. Je früher, desto besser, dann lassen sich fehlende Nachweise eventuell noch leichter auftreiben.
Wann ein Anspruch auf Rente besteht
Frühestens vom 63. Lebensjahr an, bei bestehender Schwerbehinderung sogar ab dem 62. Lebensjahr kann ein Anspruch auf Altersrente bestehen. Die meistens Arbeitnehmer müssen aber noch ein paar Jahre ausharren, bis sie sich zur Ruhe setzen können.
Bis 1946 Geborene konnten noch mit 65 in Rente gehen, für die, die zwischen 1947 und 1963 das Licht der Welt erblickt haben, wurde die Regelaltersgrenze stufenweise bis 66 Jahre und zehn Monate angehoben. Das reguläre Eintrittsalter beginnt für 1964 und später Geborene inzwischen vom 67. Lebensjahr an.
Renteninformation kommt nach Hause
Gesetzlich Versicherte erhalten erstmalig mit 43 Jahren von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert einen Versicherungsverlauf, verbunden mit einer Aufforderung zur Klärung des Versicherungskontos. Die erste Renteninformation, die Aussagen über mögliche Rentenhöhen enthält, wird ab dem 27. Lebensjahr von Amts wegen erstellt, vom 55. Lebensjahr an werden dann alle drei Jahre Rentenauskünfte versendet. Darin ist unter anderem vermerkt, in welcher Höhe einmal die Bruttorente nach dem derzeitigen Stand des Versicherungskontos vermutlich ausfallen wird.
Viele denken, nach dem letzten Arbeitstag werde die Rente künftig automatisch aufs Konto überwiesen. Mitnichten. Die Ruheständler in spe müssen einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. „Spätestens drei Monate vor Eintritt in den Ruhestand“, rät Anlauf. Dann werde die Rente pünktlich vom ersten Rentenmonat an überwiesen. Wer den Termin verpasst, geht nicht leer aus. Die Rente kann bis drei Monate rückwirkend beantragt werden.
Neu seit diesem Jahr ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente. Diese wurde in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie bereits angehoben.
So viel darf man durfte man dazuverdienen
Bis 2022 durfte man maximal 6300 Euro jährlich dazuverdienen, ohne dass der Verdienst auf die Rente angerechnet wurde. Inzwischen wurde sie komplett aufgehoben. So werde der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gemacht, lautet die Begründung.
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Beratung in Albstadt und Balingen
Wer sich kostenlos über die Rente jeweils in Räumlichkeiten der Stadtverwaltung in Albstadt-Ebingen oder in Balingen, dort von Ende März an, informieren möchte, kann sich für eine Beratung im Regionalzentrum Reutlingen unter der Telefonnummer (07121) 2 03 70 anmelden. Unter dieser Nummer, alternativ per E-Mail (altersversorgung.region-neckar-alb@drv-bw.de), können zudem 90-minütige PROSA-Informationsgespräche („Pro Sicherheit im Alter“) in Reutlingen vereinbart werden, die auf Wunsch auch online durchgeführt werden.