270 Tagessätze zu je 25 Euro, die Prozesskosten sowie 64 000 Euro an nachzuzahlenden Sozialleistungen: Die muss ein 37-jähriger Türke berappen, der sich der Unterschlagung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig gemacht hatte. Er wurde am Mittwoch im Amtsgericht Hechingen dazu verurteilt.
Zwischen Mai 2015 und Oktober 2017 hatte der Vater als Einzelunternehmer eine Baufirma – zunächst in Winterlingen, ab Anfang 2015 in Hechingen und etwa ab Februar 2017 in Jungingen. Dabei hat er, laut Urteilsspruch von Richter Ernst Wührl, in 19 Fällen abhängig Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet und die Beiträge zur Versicherung nicht abgeführt. Außerdem gab es offenbar auch Schwarzarbeit.
Bauwirtschaft lädt zum Tricksen ein
Sowohl die Oberstaatsanwältin Silke Lindemann, als auch Verteidiger Martin Stirnweiß aus Stuttgart sprachen in ihren Plädoyers von strukturellen Problemen in der Bauwirtschaft, die zu den Taten mit beigetragen hätten. Allerdings sprach Lindemann doch von einiger krimineller Energie. Stirnweiß erklärte, sein Mandant sei in der Baubranche inzwischen lediglich noch als Angestellter tätig. Als Quereinsteiger ohne kaufmännische Ausbildung sei er von der „Nachweisstruktur“ auch überfordert gewesen. „Er hatte Personal, das einen Tag mal auf der Baustelle aufgetaucht ist und am nächsten Tag nicht.“ Mit dieser Situation „kreativ umzugehen“, sei freilich falsch gewesen, wie er nun einräume. Der Mann bedauere die Handlung, die freilich schon weit zurückliege.
Überlange Verhandlungsdauer kommt Angeklagtem zugute
Obwohl der Maurer und Betonbauer wegen Betrugs vorbestraft ist und noch eine Bewährungszeit wegen eines Waffendelikts läuft, wurde keine Gesamtstrafe gebildet, aufgrund derer eine Haftstrafe verhängt worden wäre. Denn die Strafe für den Betrug sei vollstreckt. Der Angeklagte war geständig und kommt alleine für den Unterhalt seiner Familie auf. Angesichts dessen hatten sich die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger geeinigt, dass es mit einer hohen Geldstrafe getan ist. In der Verständigung beider Seiten wurde auch festgelegt, dass dem Angeklagten nur noch 19 statt 27 Delikte zur Last gelegt wurden.
Ein weiterer Faktor war die überlange Verfahrensdauer, wie der Richter sagte. Auch diese wirkte sich positiv für den Angeklagten aus. Verteidiger Stirnweiß hatte beteuert, dass von dem 37-Jährigen keine weiteren Straftaten zu erwarten seien. Dieser hat nun eine Woche Zeit, falls er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen und in Berufung gehen will. Ansonsten wird das Urteil rechtskräftig.
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