Schwer kranke Patientinnen und Patienten können Cannabis jetzt auf Rezept bekommen, die Kosten tragen die Krankenkassen. Der Deutsche Bundestag hat das mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, das finde ich ein gutes Signal.
Darüber hinaus unterstütze ich den von der grünen Bundestagsfraktion im März 2015 eingebrachten Gesetzentwurf für ein Cannabis-Kontrollgesetz. Der Entwurf folgt der Maxime „Hilfe statt Strafe“ und setzt sich für eine legale, streng kontrollierte Abgabe von Cannabis in speziellen Geschäften und nur an Erwachsene ein.
Ziel ist, die zu schützen, die Schutz brauchen: Kinder und Jugendliche. Und zwar durch eine strenge staatliche Regulierung von Anbau, Handel und Abgabe. Das würde die unverhältnismäßige Kriminalisierung erwachsener Konsumentinnen und Konsumenten beenden und gleichzeitig helfen, den Schwarzmarkt auszutrocknen.
Unabhängig davon braucht es dringend bundeseinheitliche Regelungen bei der möglichen Aberkennung des Führerscheins und der Strafverfolgung. Zum Beispiel ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr in Bayern fast doppelt so hoch wie in Restdeutschland, vielerorts kann bei Annahme eines regelmäßigen Konsums auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn zum Zeitpunkt der Kontrolle gar kein Fahrzeug gesteuert wurde.
Bei der Promillegrenze wäre das völlig unvorstellbar. In diesen Fragen braucht es endlich einheitliche Regelungen, und zwar nach wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die grün-schwarze Koalition will sich als ersten Schritt in der Bundesjustizministerkonferenz dafür einsetzen, dass es eine bundeseinheitliche Definition der „geringen Menge“ gibt, unterhalb derer ein Strafverfahren wegen Cannabis-Besitz eingestellt werden kann.