Die neue Sperrzeitenregelung für Kneipen und Bars in der östlichen Heidelberger Altstadt wird wahrscheinlich erneut vor Gericht landen. Wie gestern kurz berichtet, sieht die jetzt beschlossene Verordnung ein Ende des Ausschanks in den Nächten von Montag bis Donnerstag um ein Uhr, freitags um drei Uhr morgens und von Freitag auf Samstag und Samstag und Sonntag um vier Uhr vor. Die Stadtverwaltung hatte für eine Sperrzeit von ein Uhr an plädiert, lediglich am Wochenende sollte bis drei Uhr geöffnet sein dürfen. 22 Stadträte votierten für den CDU-Antrag, 19 dagegen, vier enthielten sich.
Seine Mandanten, 30 Bewohner der lärmgeplagten Gebiete, sähen sich gezwungen, vor Gericht strengere Sperrzeiten durchzusetzen, teilte der Karlsruher Rechtsanwalt Werner Finger mit. „Die Klage zum Verwaltungsgericht Karlsruhe wird in Kürze  eingereicht.“
Ende 2016 hatte sich der Gemeinderat schon einmal über die Bedenken des Rathauses hinweggesetzt und Sperrzeiten für die Lokale in der Altstadt beschlossen, die der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Ende März 2018 kippte. Tenor des Urteils: Die Nachtruhe der Bevölkerung sei schutzwürdiger als die „Belange der Touristen und Gastronomen“. Nun haben die Städteräte mit dieser knappen Mehrheit erneut Sperrzeiten verabschiedet, die sich nur von Montag bis Donnerstag von der vom VGH beanstandeten Regelung unterscheiden.
Jetzt müsse man sehen, „ob das Verwaltungsgericht das für ausreichend hält, oder ob es uns strengere Sperrzeiten vorschreibt“, kommentierte Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) gestern den Beschluss von Dienstagabend. Der OB zeigte sich gestern enttäuscht: „Ich halte diese Regelung nicht für ausreichend, um den Interessen der Altstadt-Bewohner gerecht zu werden. Aber das ist meine persönliche Einschätzung. Wir setzen die beschlossenen Maßnahmen so schnell wie möglich um.“