Das Bundeskartellamt hält eine gesetzliche Begrenzung der Gebühren fürs Geldabheben an fremden Bankautomaten derzeit nicht für „zielführend“. Für die meisten Verbraucher sei es möglich, hohe Gebühren beim Geldabheben zu vermeiden, erklärte Behördenchef Andreas Mundt zur Begründung. Sie könnten einen Automaten ihrer Bank oder ihres Geldautomatenverbundes nutzen, sich bei Tankstellen und im Handel mit Bargeld versorgen oder eine Kreditkarte zum Abheben nutzen. Bei einer staatlichen Regulierung der Abhebegebühren könnten zu niedrig angesetzte Höchstgrenzen dazu führen, dass an bestimmten Standorten keine Automaten mehr unterhalten würden. In Einzelfällen behalte sich die Behörde aber vor, Preismissbrauchsverfahren einzuleiten.