Der Herbsturlaub ist für Tausende Kunden der Fluggesellschaft Tuifly vergangenes Jahr ausgefallen: Rund eine Woche lang kämpfte das Unternehmen mit massiven Flugausfällen, weil sich die Besatzungen reihenweise krankmeldeten. Für die entgangene Reise will Tuifly den Kunden bisher keine Entschädigungen zahlen, lediglich der Reisepreis wurde erstattet. Nun werden die ersten Entscheidungen erwartet, ob das Unternehmen mit dieser Linie durchkommt.
Viele Betroffene reichten Klage ein, beim Amtsgericht Hannover sind bereits mehr als 600 Zivilverfahren anhängig. Am morgigen Dienstag werden die ersten Klagen verhandelt. Unter anderem will eine fünfköpfige Familie 4000 € auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung, weil sie nach eigenen Angaben erst am Flughafen Düsseldorf erfuhr, dass der Flug nach Kos und auch der Rückflug storniert wurden. Eine Entscheidung könnte noch am selben Tag oder etwa drei Wochen später verkündet werden, sagte Richterin Catharina Erps.
Bevor es zu der Häufung von Krankmeldungen kam, war bekanntgeworden, dass Tuifly zusammen mit der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki in eine neue Dachgesellschaft unter Führung der arabischen Fluglinie Etihad integriert werden soll. Arbeitnehmervertreter befürchteten daraufhin Job-Verluste.
Das Unternehmen beruft sich nach Gerichtsangaben darauf, dass die Krankmeldungen einem wilden Streik gleichkommen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind Fluggesellschaften bei einem Streik zwar von Entschädigungszahlungen befreit. Ob die Krankmeldungen als Streik aufzufassen sind, ist aber strittig. 
Anfang Dezember hatte Tui-Sprecher Kuzey Esener mitgeteilt, eine vergleichbare Ausnahmesituation habe es in Deutschland noch nie gegeben. „Es handelte sich um Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs unserer Fluggesellschaft lagen. Für eine solche unvorhersehbare Situation kann die Fluggesellschaft keine Vorsorge treffen.“ Konzernchef Fritz Joussen sagte zwar: „Die Passagiere werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben entschädigt.“ Er ließ aber offen, was dies bedeutet.