Jedes dritte Unternehmen hat sich noch nicht mit der EU-Datenschutzgrundverordnung beschäftigt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Eigentlich sollte die Verordnung, die bereits 2016 in Kraft trat, spätestens Mai 2018 umgesetzt sein. Nur 15 Prozent der befragten Unternehmen gehen jedoch davon aus, dass sie Anforderungen wie strengere Informations- und Einwilligungspflichten zu diesem Zeitpunkt erfüllen werden.
Den Firmen könnten ab Mai empfindliche Strafen drohen. Denn die Verordnung sieht vor, dass Landesdatenschutzbehörden bei Verstößen in Zukunft Bußgelder in Höhe von 4 Prozent des Jahresumsatzes verhängen können. „Für uns sind diese Dimensionen neu“, sagt die Vorsitzende der Datenschutzbehörden der Länder, Barbara Thiel. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hat deswegen bereits neue Stellen und Mittel beantragt.
Zudem bringt die aktuelle Situation die Datenschutzbehörden in Rechtsunsicherheit: Da viele Länder die Verordnung noch nicht in Gesetze gefasst haben, Baden-Württemberg wird dies wohl erst im kommenden Jahr tun, können die Behörden sich noch nicht darauf einstellen. Das wäre allerdings wichtig, da betroffene Unternehmen wie unter anderem US-Firmen mit Sicherheit gegen Sanktionen klagen werden. Facebook etwa kann sich ab Mai nicht mehr auf das irische Datenschutzrecht seines EU-Firmensitzes berufen, sondern muss EU-Recht einhalten.