Die Geflügelpest breitet sich aus und zwingt nun auch die Halter von Hühnern, Gänsen und anderem Geflügel in Stuttgart, ihre Tiere im Stall zu halten. Zuletzt bestätigte sich die auch als Vogelgrippe bekannte Viruserkrankung in einer Gruppe von mehreren Dutzend toten Möwen an einer Schleuse in Obertürkheim, wie die Stadt Stuttgart und das Landwirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilten. Um dem Möwensterben auf den Grund zu gehen, waren die Proben vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) untersucht worden. „Es ist davon auszugehen, dass alle toten Möwen an der Vogelgrippe gestorben sind“, sagte Agrarminister Peter Hauk (CDU).

26 Fälle von Vogelgrippe seit Anfang des Jahres

In Baden-Württemberg ist laut Landwirtschaftsministerium seit Anfang des Jahres in 26 Fällen Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Die Zahl der betroffenen Tiere ist noch höher. Deutschlandweit soll es seit September 2021 zu mehr als 1900 Geflügelpestausbrüchen gekommen sein. Nach Angaben Hauks zeichnet sich eine Verlagerung des Geschehens von Norddeutschland in Richtung Süden ab - mit Folgen für Baden-Württemberg: „Die Anzahl der aktuell lokal begrenzten Fälle in Baden-Württemberg könnte in den kommenden Wochen weiter ansteigen“, sagte er.
Es müsse verhindert werden, dass sich die Seuche auch in Geflügelbeständen und Vogelhaltungen ausweiten könne. „Der Schutz des Geflügels in kleineren wie größeren Haltungen muss oberste Priorität haben“, sagte der Minister. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln müsse soweit wie möglich ausgeschlossen werden. Bislang gebe es einen solchen Ausbruch bei Geflügel und sonstigen gehaltenen Vögeln in diesem Jahr nicht. „In Baden-Württemberg mussten bislang auch keine Tiere gekeult werden“, sagte Hauk.

Ausbrüche auch in Reutlingen und Tübingen

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich, sie kann in Nutzgeflügelbeständen aber hohe Verluste verursachen. Die Behörden verordnen bei Ausbrüchen strenge Maßnahmen, damit die Seuche nicht von Wildpopulationen auf Nutztiere übergreift.
Neben Stuttgart haben auch andere Landkreise im Südwesten ähnliche Verordnungen zur Stallpflicht erlassen, die meist bis mindestens Ende März gelten. Im Kreis Böblingen waren zuletzt ebenso Ausbrüche der Geflügelpest bestätigt und Konsequenzen gezogen worden wie in den Kreisen Lörrach, Reutlingen und Tübingen sowie im Ostalbkreis. Im Kreis Karlsruhe wurde das Influenzavirus in einem krank aufgefundenen Schwan nachgewiesen.