Wenn Schüler oder Eltern an Kitas und Schulen Kuchen verkaufen, um damit Geld für die Einrichtungen zu verdienen, fällt auf die Einnahmen auch künftig keine Umsatzsteuer an. Darauf haben sich das Landesfinanz- und das Kultusministerium verständigt, wie Sprecher beider Ressorts dieser Zeitung am...