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Lücke für Eltern und Schüler: Ausnahmeregel: Wie Kuchenverkäufe an Schulen und Kitas steuerfrei bleiben
Vorbereitungen in der Landesverwaltung auf eine kommende Umsatzsteuerpflicht für Kuchenstände auf Schul- und Kita-Festen haben große Aufregung verursacht. Nun ist das Problem erledigt, eine Lösung gefunden – jedenfalls unter gewissen Umständen.
Wenn Schüler oder Eltern an Kitas und Schulen Kuchen verkaufen, um damit Geld für die Einrichtungen zu verdienen, fällt auf die Einnahmen auch künftig keine Umsatzsteuer an. Darauf haben sich das Landesfinanz- und das Kultusministerium verständigt, wie Sprecher beider Ressorts dieser Zeitung am...
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