Der Fall wirft weiter Fragen auf: Anfang Juni warf ein Mann eine Handgranate in eine Trauergemeinde auf dem Friedhof in Altbach (Kreis Esslingen). Zehn Menschen wurden dabei verletzt – inklusive des mutmaßlichen Täters selbst. Nun sind weitere Männer identifiziert worden, die den Mann verfolgt und angegriffen haben sollen.

Verdacht auf versuchten gemeinschaftlichen Todschlag

Nach Informationen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt seien fünf der gesuchten Männer bei Hausdurchsuchungen am Dienstagvormittag (04.07.) angetroffen worden. Sie sollen an der Verfolgung und dem Angriff auf den möglichen Täter auf dem Friedhof beteiligt gewesen sein. Zuvor waren aus ähnlichem Grund bereits drei andere Männer im Alter zwischen 19 und 21 Jahren festgenommen worden. Zwei von ihnen sitzen laut Staatsanwaltschaft unter anderem wegen des Verdachts auf versuchten gemeinschaftlichen Totschlag in Untersuchungshaft.

Hausdurchsuchungen: Ein Verdächtiger leistet Widerstand

Bei den Hausdurchsuchungen fanden die Beamten, laut Informationen der Deutschen Presse Agentur (dpa), außerdem Messer, einen Schlagring, Quarzhandschuhe sowie Betäubungsmittel. Während des Einsatzes soll ein Tatverdächtiger Widerstand geleistet haben. Dabei habe er sich leicht verletzt.
Ein 17-jähriger junger Erwachsener war von der Polizei festgenommen worden, allerdings wegen eines anderen Vergehens. Gegen ihn habe es einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gegeben. Die anderen vier Tatverdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Dienstag wieder auf freien Fuß entlassen, hieß es von der Polizei.

Explosion in Altbach: Motiv ist weiter unklar

Bei der Explosion auf der Trauerfeier Anfang Juni waren insgesamt zehn Menschen verletzt worden. Ein 23-jähriger Tatverdächtiger soll eine Handgranate in die Trauergemeinde geworfen haben. Das Landeskriminalamt berichtete von Anhaltspunkten, dass die Tat im Zusammenhang mit zwei rivalisierenden Gruppierungen stehe. Auch der mutmaßliche Werfer sitzt in Haft. Unklar ist bislang das Motiv für die Tat.