Die SPD will die Arzthonorare vereinheitlichen, für diese Idee gibt es auch in der Union Sympathisanten. Doch die  gesetzlichen und privaten Krankenkassen halten davon gar nichts. Für Uwe Klemens, den Vorsitzenden des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) mit 28 Millionen gesetzlich Versicherten, ist eine einheitliche Gebührenordnung  „eine mehr als unausgegorene Idee“. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der privaten Krankenkassen, warnt, dass dies „die gesundheitliche Versorgung verschlechtern und eine höhere Belastung für die Menschen bringen“ würde. Beide Seiten unterlegten ihre Meinung  mit Zahlen.
So sind laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der vdek 85 Prozent der gesetzlich Versicherten mit ihrer  Versorgung zufrieden. „Es gibt die vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach behauptete Zwei-Klassen-Medizin nicht“, folgert daraus die Verbandschefin Ulrike Elsner. Zwei Probleme aber seien tatsächlich vorhanden: Jeder vierte Befragte ärgert sich über Wartezeiten beim Facharzt. Und auf dem Land sind doppelt soviel Versicherte mit der Versorgung unzufrieden wie in der Stadt. Um Abhilfe zu schaffen, gebe es genügend Instrumente, meint Elsner.
Dabei klingt die SPD-Idee plausibel: Durch eine einheitliche Gebührenordnung entfiele für Ärzte der Grund, Privatpatienten besser zu behandeln, ihnen früher Termine zu geben und die allerneueste Behandlung angedeihen zu lassen. Zugleich würde dem Trend entgegengewirkt, dass sich Ärzte am liebsten dort niederlassen, wo es viele Privatpatienten gibt.
Auch Privatkassenverband und Bundesärztekammer lehnen die SPD-Idee ab. Eine von ihnen beauftragte Studie hat fünf Autoren, darunter Eberhard Wille, Vize-Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen: „Mindestens eine von zwei negativen Folgen wäre unausweichlich: Entweder wird die Versorgungsqualität dadurch geschwächt, dass die Bezahlung der Arztpraxen gekürzt wird – oder man vermeidet diese Kürzungen um den Preis, dass die Beiträge für die gesetzlich Versicherten steigen müssen“, sagt er.
Eine Veränderung der Wartezeiten könne „schon rein rechnerisch nicht gelingen“, weil zehn Prozent Privatpatienten die Wartezeit von 90 Prozent gesetzlich Versicherten nicht substanziell verkürzen könnten. Einheitsgebühren würden auch nicht mehr Ärzte in unterversorgte Gebiete locken. Da seien Standortfaktoren wichtiger.