Umweltzonen: Handwerk nicht außen vor lassen

Region. 

Seit Jahresbeginn gelten in den Umweltzonen verschärfte Ausnahmeregelungen. Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette können nur noch bis 31. Dezember eine Ausnahmegenehmigungen erhalten.

Ferner ist es Kfz-Werkstätten nicht mehr gestattet Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigungen auszustellen. Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken hat sich mit einem Schreiben an ihre Landtagsabgeordneten gewandt, um auf die gravierenden Folgen dieser Neuregelungen für das Handwerk hinzuweisen.

"Es ist unverständlich, dass Werkstätten die fehlende Nachrüstbarkeit mit Partikelfiltern nicht mehr bescheinigen dürfen", sagt Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.

Dies sei nur noch Prüfingenieuren und technischen Überwachungsorganisationen vorbehalten, um "Gefälligkeitsgutachten" vorzubeugen. "Diese Begründung ist nicht plausibel, da es im wirtschaftlichen Interesse der Kfz-Werkstätten liegt, Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern auszustatten", so Schnörr. Außerdem werde durch die Unterstellung eine ganze Branche in Verruf gebracht. Bei einem Gespräch mit Verkehrsminister Hermann konnte das Handwerk nochmals seinen Standpunkt darlegen. Das Ministerium wolle die Ausstellung von Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigungen prüfen. Eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen gebe es jedoch nicht.


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Autor: IHK | 04.02.2012

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