Tims Vater droht höhere Strafe

Stuttgart.  Im Prozess um den Amoklauf von Winnenden nähert sich das Gericht der Staatsanwaltschaft. Dem Vater des Schützen Tim K. droht eine höhere Strafe.

Dem Vater des Amokläufers von Winnenden droht eine mehrjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen. Der 51-jährige Geschäftsmann Jörg K. steht bisher nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Landgericht Stuttgart. Der Vorsitzende Richter Reiner Skujat schloss aber nicht aus, dass er wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird.

Der Vater wird beschuldigt, die Tatwaffe im Schlafzimmerschrank sowie 285 Schuss Munition unverschlossen aufbewahrt zu haben. Sein 17 Jahre alter Sohn, Tim K., hatte mit der Pistole am 11. März 2009 an der Albertville-Realschule in Winnenden zwölf Schüler und Lehrer ermordet und weitere drei Menschen bei seiner Flucht getötet. Dann nahm er sich das Leben.

Das Verfahren ist eine Premiere: Noch nie hat es in Deutschland einen Strafprozess gegeben, bei dem ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Vater nun bis zu fünf Jahre Haft. Wird er nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen, müsste er höchstens für ein Jahr ins Gefängnis. Jens Rabe, Anwalt einiger Nebenkläger, sagte zu dem Hinweis des Richters: "Das ist ein gutes Signal." Die Verteidigung hatte zuvor an das Gericht appelliert, von einer Strafe abzusehen. Die Folgen der Tat für Jörg K. selbst "wiegen so schwer, dass der Staat ihn nicht bestrafen muss", sagte Verteidiger Hubert Gorka. Der Angeklagte gab lediglich seine Personalien zu Protokoll und verwies auf seine Aussage bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wollte das Verfahren im vergangenen Herbst eigentlich mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Dem Vernehmen nach hätte sich der Vater damit einverstanden erklärt. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wies aber eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz an - als "generalpräventives Signal", wie er sagte. Die 3. Jugendkammer entschied bei der Zulassung in diesem Jahr allerdings anders und beschränkte die Anklage auf den Verstoß gegen das Waffengesetz. Mit dem Hinweis schwenkte der Richter nun auf die Linie der Staatsanwaltschaft ein. Bis zum 11. Januar 2011 sind noch 26 Verhandlungstage angesetzt. dpa


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