Richter im Amokprozess: Urteil wegen fahrlässiger Tötung möglich
Stuttgart. Der Vater des Amokläufers von Winnenden könnte auch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Im Prozess gegen den 51-jährigen Geschäftsmann machte der Vorsitzende Richter Reiner Skujat am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart von seinem Recht Gebrauch, einen entsprechenden Hinweis zu geben.
Bisher steht der Vater von Tim K. nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht. Ob er auch wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen verurteilt wird, muss im Verfahren geklärt werden. Tim K. hatte am 11. März 2009 bei einem Amoklauf 15 Menschen und sich selbst erschossen. (dpa)
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16.09.2010
Journalisten und Prozessbeobachter stehen beim Prozessauftakt gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen im Foyer des Landgerichts in Stuttgart. Er muss sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt zu haben, mit der sein 17-jähriger Sohn am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden und bei der anschliessenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen tötete und 13 verletzte. Danach hatte sich Tim K. erschossen.
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