Gutachter: Amokläufer von Winnenden tötete Opfer nicht mit gezielten Schüssen

Stuttgart.  Der Amokläufer von Winnenden hat seine Opfer nach Aussage eines Gutachters nicht mit gezielten Schüssen getötet. Das erklärte er rechtsmedizinische Sachverständige Heinz-Dieter Wehner am Dienstag im Prozess gegen den Vater des 17-jährigen Tim K. vor dem Landgericht Stuttgart. Zwar seien viele seiner Opfer sofort tot gewesen, diese zeigten aber Schusswunden an unterschiedlichen Körperstellen auf, sagte der Rechtsmediziner, der die Leichen von sechs Menschen untersucht hat.

Demnach  habe K. zwei Schülerinnen in den Rücken und eine Lehrerin sowohl in den Brustbereich als auch in den Rücken geschossen. Ein  Schüler wurde hingegen mit einem Kopfschuss getötet.

Wehner zufolge hängt dies womöglich mit der Lage in den Klassenzimmern zusammen, als der Täter hineinkam. So hätten viele der Opfer offenbar gesessen und seien völlig überrascht gewesen, als die tödlichen Schüsse fielen. Einen Zusammenhang  zwischen der Stelle der Schusswunden und dem Geschlecht der Opfer konnte Wehner jedoch nicht erkennen. Auch der Tod des  Autoverkäufers in Wendlingen wenig später spricht Wehner zufolge dafür, dass der Amokläufer nicht gezielt auf Körperstellen  schoss. So sei das 36-Jährige Opfern mit insgesamt elf Schüssen, zumeist im linken Brustbereich getötet worden.

Zum Tod des Amokläufers selbst bestätigte der Rechtsmediziner die Ergebnisse der Kriminalpolizei, wonach Tim K. infolge eines Kopfschusses starb. Dies sei ein "aufgesetzter Nachschuss" gewesen, sagte Wehner. Zwar konnte er keine direkten Folgerungen  auf den geistigen Zustand des Täters ziehen. Seiner Erfahrung nach seien Täter in einer solchen Situation "geistig nicht richtig strukturiert".

Beim Amoklauf von Winnenden und Wendlingen am 11. März 2009 tötete der 17-jährige Tim K. insgesamt 15 Menschen und verletzte  13 weitere. Sein Vater muss sich seit dem 16. September vor Gericht verantworten, weil er die Tatwaffe unverschlossen im  Schlafzimmer aufbewahrt und nicht wie vorgeschrieben weggeschlossen haben soll.  Die Angehörigen der Opfer hoffen auf eine  Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. (dapd)


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