Eltern des Amokläufers wussten offenbar von Tötungsfantasien

Stuttgart.  Wussten die Eltern des Amokläufers von Winnenden über die gefährlichen ihres Sohnes bescheid? Eine entsprechende Aussage machte eine Betreuerin der Familie am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart.

Die Betreuerin der Familie bestätigte im Prozess gegen den Vater des 17-jährigen Schützen ihre frühere Aussage, wonach die Eltern von den Mordfantasien ihres Sohnes wussten. Zuvor hatte die die ehrenamtliche Helferin hierzu widersprüchliche Angaben gemacht. Vor ihrer Aussage hatte die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, es lägen Beweise auf eine versuchte Strafvereitelung gegen die Betreuerin vor.

In ihrer ersten Aussage am 11. November hatte die Notfallseelsorgerin gesagt, die Eltern wussten, dass Tim K. bei seiner ersten Sitzung im psychiatrischen Klinikum in Weinsberg (Landkreis Heilbronn) von einem „Hass auf die Welt“ und seinem
Bedürfnis, „die ganze Menschheit umzubringen“, sprach. Am 23. November nahm sie jedoch ihre Aussage mit der Begründung zurück, diese Informationen waren der Familie „definitiv nicht bekannt“. Es sei ihr ein Fehler unterlaufen, den sie „geradebiegen“  wolle. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Strafverfahren gegen sie wegen des Verdachts der Falschaussage und der  versuchten Strafvereitelung ein und ließ ihre Wohnung durchsuchen.    

Hinweise auf versuchte Strafvereitelung    

Dort  sicherten die Ermittler nach Angaben von Oberstaatsanwalt Hans-Otto Rieleder Beweismittel, die Hinweise auf den  Anklagevorwurf liefern. Ob das Strafverfahren gegen die Betreuerin nun eingestellt wird, ist laut Staatsanwaltschaft noch unklar. In  den gesicherten Unterlagen aus der Wohnung seien auch Hinweise auf eine Strafvereitelung im Vorfeld ihrer ersten Aussage am  11. November gefunden worden, sagte Rieleder.     Im Anschluss an die Aussage der Betreuerin warf die Verteidigung der  Staatsanwaltschaft vor, ihr Fragerecht beschnitten und auf die Zeugin eingewirkt zu haben. Oberstaatsanwalt Rieleder wies die Vorwürfe jedoch vehement zurück. Daraufhin beantragte die Verteidigung, die Kammer dürfe keine der von der Betreuerin gemachten Angaben verwerten.

Psychiater: Risikoprofil eines schwer gestörten Täters

 Zuvor hatte ein von der Nebenklage beauftragter psychiatrischer Gutachter über das Verhalten und das Persönlichkeitsbild des 17-jährigen Schützen ausgesagt. Demnach litt der 17-Jährige an einer schweren kombinierten Persönlichkeitsstörung und passte  nahtlos in das Risikoprofil der persönlichkeitsgestörten Täter. Möglicherweise litt er auch an einer schizophrenen  Psychose.     Der Psychiater wies zudem auf die Chatprotokolle der Schwester des Amokläufers zwischen April und November  2008, wonach sie sich schwere Sorgen um den depressiven, zerbrochenen Zustand ihres Bruders machte. Dies beweist dem  Psychiater zufolge, dass die psychischen Auffälligkeiten des Amokschützen bereits Monate vor der Tat erkennbar waren. Zwar  hätten die Eltern zu diesem Zeitpunkt richtig gehandelt, indem sie ihn psychiatrisch behandeln ließen. Allerdings hätten sie ihm  auch den Zugang zu Waffen verweigern müssen. In diesem Zusammenhang fügte der Sachverständige hinzu, der Amoktäter hätte  wahrscheinlich mehr Waffen bei sich gehabt, hätte er den Code des Waffentresors seines Vater gekannt.     Der Vater von  Tim K. muss sich seit Mitte September vor Gericht verantworten, weil er laut Anklage seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat. Der 17 Jahre alte Schüler hatte am 11. März 2009 bei einem  Amoklauf in Winnenden und seiner anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet.  Viele der Opfer starben durch Kopfschüsse. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.


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Autor: Gabriel Dominguez/dapd | 16.12.2010

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