Spielabbruch: Beide Klubs sind die Punkte los
Die am 6. November 2011 beim Stand von 2:2 in der 92. Minute abgebrochene Fußball-Bezirksligapartie zwischen dem SV Westerheim und dem SV Grimmelfingen wurde vom Bezirks-Sportgericht für beide Mannschaften mit 0:3 als verloren gewertet. Zusätzlich muss jeder Klub wegen Verschuldens eines Spielabbruchs (§ 12 StB) und wegen sportwidrigen Betragens von Spielern und Zuschauern (§ 20 und § 21) eine Geldstrafe von 150 Euro bezahlen. Grimmelfingen bleibt demnach im Abstiegskampf Vorletzter, Westerheim Drittletzter.
In der Nachspielzeit dieser Partie war unmittelbar vor der Auswechselbank der Platzherren ein Foulspiel passiert. daraufhin kam es zu einer Rudelbildung, an der Spieler, Auswechselspieler, Zuschauer beider Klubs beteiligt waren. Nachdem dies zu einem Massentumult ausgeartet war, brach der Schiedsrichter das Spiel ab - zu Recht, wie das Sportgericht befand.
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Autor: WFV | 30.01.2012
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