Vermieter müssen Warmwasseranlagen prüfen lassen
Berlin/München. Eine neue Vorschrift treibt die Nebenkosten für Mieter in die Höhe. Von November an müssen Vermieter Millionen Warmwasseranlagen auf Legionellen prüfen lassen. Die Kosten dafür tragen die Mieter.
Unzählige Vermieter haben noch keine Ahnung von ihren neuen Pflichten: Von morgen an stehen sie in der Verantwortung, dass sich in den Warmwasseranlagen für die rund 25 Mio. deutschen Mietwohnungen keine gesundheitsschädlichen Bakterien tummeln. Jährliche Wasserproben in Mietshäusern sollen gefährliche Legionellen aufspüren.
So will es die neue Trinkwasserverordnung, die am 1. November in Kraft tritt. Da komme ein Riesenaufwand auf alle Beteiligten zu, sagt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus und Grund. Die Kosten von einigen hundert Euro im Jahr müssen letztlich die Mieter tragen. "Bei unseren Mitgliedern herrscht helle Aufregung", berichtet Rudolf Stürzer, Vorstand von Haus und Grund München. Kaum jemand wisse so recht, was ihn bald erwartet. Auch in anderen Geschäftsstellen stehen die Telefone nicht still.
Der Grund für die Aufregung ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen: Legionellen sind winzige Bakterien, die mitunter tödlich verlaufende Lungenentzündungen auslösen können. In Krankenhäusern oder Schwimmbädern wird das Wasser schon lange auf die Erreger getestet. Jetzt sollen die Leitungen in den mehr als 2 Mio. Mehrfamilienhäusern jährlich auf den Prüfstand. Für Vermieter heißt das: Ab 1. November müssen sie sich zunächst einmal bei ihrem Gesundheitsamt melden, wenn sie eine Warmwasseranlage mit mehr als 400 Liter im Keller haben. Oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Großboiler und Wasserhahn. Das betreffe so gut wie alle vermieteten Mehrfamilienhäuser bundesweit, betont Happ.
Wie die Behörden das Ganze überwachen und der Datenflut Herr werden sollen, ist allerdings noch völlig offen. Allein in München müssten sich die Vermieter von 50 000 Mehrfamilienhäusern melden, sagt Hubert Maiwald, Umweltmediziner beim Gesundheitsamt München. Wer die Mehrarbeit stemmen soll, sei unklar."Gut gemeint, aber wenig durchdacht", sagt Maiwald.
"Wir empfehlen trotzdem, der Meldepflicht nachzukommen", sagt Happ. Ein vorsätzliches Aussitzen könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Laut Novelle macht sich strafbar, wer seinen Mietern vorsätzlich oder fahrlässig verseuchtes Wasser zur Verfügung stellt. Auch dem zweiten Schritt solle sich besser niemand entziehen, rät Happ. Der heißt: Einen Sanitärbetrieb engagieren, der die Wasserproben offiziell zapfen darf. Bei einem sechsstöckigen Mietsgebäude beispielsweise an einem Wasserhahn im Keller, in einem Bad im zweiten und an einem Duschkopf im obersten Stock.
Die Proben gehen dann in ein Labor, das amtlich registriert sein muss. Listen mit Adressen von zugelassenen Betrieben können bei den Gesundheitsämtern erfragt werden.
Die Wasserproben seien für Vermieter wie Ämter ein "bürokratischer Irrsinn", für Labore und Installateure jedoch ein gutes Geschäft, erklärt Stürzer. Die Verordnung fuße auf dem Verdacht, dass große Boiler in Mietshäusern eine Brutstätte für Bakterien sein könnten. Nachweise gebe es nicht.
Der Kampf gegen die Legionellen treibt die Nebenkosten für die Mieter weiter in die Höhe. Die jährliche Kontrolle kostet ein paar hundert Euro, je nach Hausgröße, Fachbetriebs- und Laborkosten, einmalige Montagen noch nicht mitgerechnet, schätzt Haus und Grund. Diese Ausgaben dürfen dann als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Dabei wäre es viel einfacher gegangen. Eine simple Vorschrift über das Plombieren der Boiler bei 60 Grad Celsius hätte zum Schutz vor Legionellen voll ausgereicht, ist Stürzer überzeugt.
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Autor: BERRIT GRÄBER, DAPD | 31.10.2011
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Wenn Wasseranlagen und Leitungen wie hier in einem Hallenbad mit Legionellen infiziert sind, muss das Leitungsnetz mit großem Aufwand desinfiziert werden. Foto: Volkmar Könneke
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Kommentare (4)
Wenn das so einfach ist:
"Die Lösung liegt in der Ultrafiltration des Trinkwassers schon im Wasserwerk für rund einen halben Euro je Person und Monat." sollten wir das tun, Herr Soddemann. Aber ich sehe bei unseren 'Politikfachkräften' wirklich keine Möglichkeit, die auf eine intelligente Lösung hindeutet. Da wird doch eher das realisiert, was den Bürger teuerer zu stehen kommt (irgendwer verdient wieder toll daran, siehe S21).Legionärskrankheit: Tote und Kranke durch Legionellen im Trinkwasser
15.000 bis 30.000 Legionelleninfektionen und bis zu 4.500 Todesfälle im Jahr in Deutschland: Quelle CAPNETZ Studie: Jede/r 7. durch Legionellen infizierte stirbt an einer heftigen Lungenentzündung! Die Legionellen werden uns frei Haus geliefert – mit dem Trinkwasser! Im Trinkwasser Bayerns werden regelmäßig Legionellen nachgewiesen. Das wird in ganz Deutschland nicht anders sein. Technische Regeln zur Filterung und/oder Abtötung von Legionellen bei der Trinkwasseraufbereitung gibt es nicht. Die Regeln zur Elimination von Legionellen in Gebäudewassernetzen sind falsch bzw. unzureichend. Die in den technischen Regeln geforderte thermische Desinfektion und/oder Bestrahlung mit ultraviolettem Licht (UV-Bestrahlung) sind nicht oder nicht nachhaltig wirksam.Die Lösung liegt in der Ultrafiltration des Trinkwassers schon im Wasserwerk für rund einen halben Euro je Person und Monat.
soddemann-aachen@t-online.de
Ei des Kolumbus
Arbeitsplätze die der Staat nicht bezahlt und dabei noch Steuereinnahmen generiert werden, dies ist das Ei des Kolumbus.Nichts Anderes scheint die Absicht dieser Vorschrift. Prävention an Stelle nachträglicher Kontrolle wäre klüger, hätte jedoch nicht den Effekt auf dem Arbeitsmarkt und in der Steuerkasse. Kostengünstige alternativen, wie das Plombieren der Boiler bei höherer Temperatur, wobei die Plombe im Rahmen vorgeschriebenen Kontrolle der Heizanlage überwacht werden kann, standen anscheinend nicht zur Debatte.