Kammergegner beschweren sich bei der EU
Berlin.
Die Gegner der Pflichtmitgliedschaft in den deutschen Industrie- und Handelskammern haben eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingelegt. Ziel der Initiative von rund 1300 Kammergegnern ist es, dass die EU-Wettbewerbshüter ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.
Nach den Worten von Frank Lasinski, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes für freie Kammern, gibt es solche Zwangsmitgliedschaften in der EU außer in Deutschland nur noch in Italien und Österreich. Diese Zwangsmitgliedschaft verstoße allerdings gegen Europarecht. Zu dieser Auffassung ist der Kölner Staatsrechtler Bernhard Kempen in einem Gutachten gelangt, das die Basis der Beschwerde darstellt. Kempen ist Direktor der Institute für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und für Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Präsident des Deutschen Hochschulverbandes.
Die Beschwerde rügt, dass der Kammerzwang gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU verstößt, dass die wirtschaftsfördernde Verwendung der Kammerbeiträge eine unzulässige Beihilfe im Sinne des EU-Rechts ist und dass das deutsche Kammersystem mit den Grundsätzen des freien Binnenmarktes nicht übereinstimmt. eb
Info www.bffk.de
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28.10.2010
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