KOMMENTAR: Bedauerlicher Freibrief
Freiwillig abgeschlossene Zeitverträge können im Prinzip für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen eine feine Sache sein. Sie ermöglichen es beiden, sich im Arbeitsalltag besser kennenzulernen, um dann eine noch tragfähigere Arbeitsbeziehung einzugehen. Und wenn sich zeigen sollte, dass man eben doch nicht richtig zueinander passt, ist ein elegantes Auslaufen garantiert.
So weit die Theorie. Die betriebliche Praxis sieht freilich anders aus. Von Freiwilligkeit kann kaum die Rede sein, weil befristete Arbeitsverträge das vorherrschende Modell des Einstieges in ein Arbeitsverhältnis sind. Insbesondere bei Berufsanfängern und Arbeitslosen, die den Weg zurück in einen Job finden, wälzen Arbeitgeber das Beschäftigungsrisiko einseitig und systematisch auf die Arbeitnehmer ab. Dass damit die Betriebe gut fahren, hat auch noch einen zweiten Grund: Zeitverträge verschaffen ihnen mehr Flexibilität zur Anpassung ans konjunkturelle Auf und Ab.
Deshalb ist der Freibrief des Europäischen Gerichtshofs für Kettenarbeitsverträge sehr bedauerlich. Denn er zementiert die Unwägbarkeiten, unter denen junge Leute ihr Berufs- und Familienleben planen müssen. Ein Beitrag zur Verbesserung der Familien- und Kinderfreundlichkeit der Arbeitswelt sieht anders aus.
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Autor: NIKO FRANK | 27.01.2012
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