Härtere Zeiten für Steuersünder

Berlin/Bern.  Kaum steht das Steuerabkommen mit der Schweiz, da tauchen Berichte über eine angeblich neue Daten-CD mit Angaben zu weiteren Steuerbetrügern auf. Bestätigt wurde das aber nicht.

Unmittelbar nach dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen sorgt eine angeblich neue Daten-CD aus der Schweiz mit Daten mutmaßlicher Steuerbetrüger für Wirbel. Nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" sollen deutsche Ermittler im Besitz einer weiteren CD mit Angaben Tausender Kunden einer großen Schweizer Bank sein. Weder der Bund noch die Länderministerien konnten dies allerdings bestätigen.

Üblicherweise informieren die Länder das Bundeszentralamt für Steuern über einen anstehenden Erwerb einer CD. Das Amt untersteht dem Bundesfinanzministerium. Laut "Frankfurter Rundschau" sei der Kauf bewusst geheim gehalten worden, weil Staatsanwaltschaften und Steuerfahnder mehrerer Bundesländer Durchsuchungsaktionen vorbereiten würden. In der Vergangenheit konnten deutsche Ermittler mit Hilfe aufgekaufter Daten zahlreiche Steuerbetrüger auffliegen lassen. Das sicherte dem Staat satte Zusatzeinnahmen.

Letzteres erwartet sich der deutsche Fiskus auch von dem neuen Steuerabkommen mit der Schweiz. Denn Schätzungen zufolge haben die Bundesbürger in den vergangenen Jahren 100 bis 300 Mrd. EUR Schwarzgeld bei den Eidgenossen eingelagert. Diese wiederum haben inzwischen Interesse daran, ihr Negativimage als Steueroase loszuwerden, das ihnen einen Platz auf der Sünderliste der Wirtschaftsorganisation OECD eingebracht hat.

Was haben Berlin und Bern konkret vereinbart? Die Unterhändler haben jetzt ihre Monate langen Verhandlungen abgeschlossen. Es gibt nun eine Lösung für das Milliarden-Altvermögen deutscher Schwarzgeldtäter sowie eine Regelung für künftige Kapitalerträge deutscher Bankkunden in der Schweiz. Endgültig unterzeichnet und gebilligt von den Parlamenten ist das neue Abkommen aber noch nicht. Es könnte Anfang 2013 in Kraft treten.

Wie wird mit den umstrittenen "Altfällen" umgegangen? Anleger können ihr unversteuertes Vermögen bei eidgenössischen Banken nachversteuern - entweder anonym über eine einmalige pauschale Nachzahlung oder über Offenlegung ihrer Konten. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist weiter ein Weg zurück zur Steuerehrlichkeit.

Wie hoch fällt diese einmalige Nachbesteuerung aus? Die Steuersätze bewegen sich zwischen 19 und 34 Prozent. Zur Berechnung werden die Dauer der Kundenbeziehung sowie der Anfangs- und Endbetrag des Kapitals zugrunde gelegt. Vermutlich wird ein Zeitraum seit dem Jahr 2000 betrachtet. Bei einer Nachbesteuerung wäre das Alt-Vermögen legalisiert. Diese "Erlöschenswirkung" gilt aber nicht, wenn das Vermögen auf verbrecherische Weise angehäuft wurde oder wenn vor Unterzeichnung des Abkommens die deutschen Behörden Anhaltspunkte für nicht versteuerte Vermögenswerte hatten.

Und wer weiter als Steuerbetrüger unentdeckt bleiben will? Der müsste sich neue Steueroasen auf der Welt suchen und sein Geld vor Inkrafttreten des Abkommens aus der Schweiz abziehen. Wer erklärt, dass er weder eine pauschale noch eine individuelle Nachversteuerung möchte, muss seine Konten oder Depots in der Schweiz schließen. Die Schweiz wird darüber Daten zur Verfügung stellen. Kunden sollen binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens von ihren Banken informiert werden.

Welche Einnahmen sind aus der Nachbesteuerung möglich? "Als Zeichen des guten Willens" leisten Schweizer Banken zumindest eine Vorauszahlung von 2 Mrd. Schweizer Franken (aktuell gut 1,93 Mrd. EUR). Diese Vorauszahlung wird dann mit weiteren Einmalzahlungen verrechnet, die natürlich deutlich höher ausfallen können. Spekuliert wurde zuvor über eine Garantiezahlung der Banken von 10 Mrd. Franken, was aber wohl nicht durchsetzbar war.

Was gilt für künftige Kapitalerträge deutscher Bankkunden? Sie sollen in der Schweiz einer Abgeltungssteuer unterliegen. Der Satz entspricht mit 26,375 Prozent der deutschen Abgabe einschließlich des Solidaritätszuschlages. Kapitalerträge werden also gleich besteuert. Das Geld aus der Erhebung geht an Deutschland. Die EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung bleibt unberührt. dpa


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Autor: SWP | 12.08.2011

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