Deutsche Banken bemängeln EU-Einlagenschutz
Frankfurt. Die EU will die Sparer besser schützen. Von 2012 an soll der Schutz für Bankeinlagen im Falle einer Insolvenz des Kunden auf maximal 100 000 Euro steigen. Für Deutschland ist das jedoch ein Rückschritt.
Schon bisher haften in Deutschland private Banken, Volksbanken und Sparkassen auch durch ihre eigenen Systeme praktisch unbegrenzt. Dies soll künftig nicht mehr gelten, ebenso wenig die generelle Garantiezusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sie auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 abgegeben hat. Auch die Kreditinstitute sind sauer: Obwohl die Garantiesumme begrenzt wird, sollen sie mehr zahlen. Die Grundzüge der Vorstellungen in Brüssel in Frage-Antwort-Form:
Was ist die Einlagensicherung?
Die gesetzlich, aber auch freiwillig von Banken, Sparkassen und Volksbanken organisierte Einlagensicherung garantiert den Sparern im Falle der Pleite eines Instituts die Rückzahlung seiner Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe.
Wie hoch ist aktuell die garantierte Sicherung in Deutschland?
Gesetzlich sind Kundeneinlagen bis zu Höhe von 50 000 EUR voll geschützt, von 2011 an gelten sogar 100 000 EUR. Faktisch aber geht der Schutz in Deutschland durch die freiwilligen Sicherheitseinrichtungen von Banken, Volksbanken und Sparkassen weit darüber hinaus.
Was ist durch die Einlagensicherung abgedeckt?
Alle bei der Bank oder Sparkasse getätigten Einlagen auf Giro-, Spar- und Tagesgeldkonten. Der Schutz gilt auch für Sparbriefe. Geschützt sind Privatanleger, Nicht-Finanzfirmen und Kommunen. Nicht unter den Schutz fallen Wertpapierdepots mit Aktien, Anleihen und auch Zertifikate, wie sich im Fall des US-Bankhauses Lehman gezeigt hat.
Unterliegen alle Banken der Einlagensicherung?
Bei kleineren Instituten kann dies nicht der Fall sein. Die isländische Kaupthing Edge bot zwar für Tagesgeld attraktive Zinsen, aber auch deshalb, weil sie sich die Kosten für die Einlagensicherung gespart hat. Viele Anleger schauten nur auf die Rendite, nicht aber auf die Absicherung. Als Kaupthing Edge Ende 2008 pleite war, drohten die Anleger leer auszugehen. Nur durch Zugeständnisse der deutschen und der isländischen Regierung wurden sie entschädigt. Kleinere Institute unterliegen oft nur der gesetzlichen Absicherung. Mehr als 50 000 EUR sollte man dort nicht anlegen.
Was soll sich nach den Vorstellungen der EU ändern?
Künftig soll europaweit eine Entschädigungssumme von 100 000 EUR gelten, für Privatanleger wie auch für Unternehmen und für Anlagen in allen Währungen. Entschädigt werden soll binnen sieben Tagen. Damit sind nach EU-Angaben 95 Prozent aller Anleger komplett abgesichert. Einlagen von Finanzinstituten und Behörden sind nicht abgesichert. Das würde für Deutschland bedeuten, dass die Garantie kräftig gesenkt wird. Jedoch gibt es laut Verbraucherschützern eine Basis für Zahlungen, die auch zu leisten und die rechtlich durchsetzbar sind.
Was sagen Banken, Sparkassen und Volksbanken?
Sie halten die Vorschläge für falsch. Erstens werde der Schutz deutlich abgesenkt, zweitens würden die erfolgreichen deutschen Sicherungssysteme nicht gewürdigt und zum dritten würde der Schutz teurer, obwohl er geringer ausfalle. So müssen Banken derzeit in den freiwilligen Bankenfonds einen Jahresbeitrag von 0,06 Prozent der gesamten Einlagen abführen, die EU will 0,25 Prozent verlangen. Die Sparkassen rechnen bis 2020 mit zusätzlichen Kosten von bis zu 15 Mrd. EUR, die Volksbanken von bis zu 6 Mrd. EUR.
Hat die Einlagensicherung bislang funktioniert?
Faktisch hat kein Anleger durch seine Bankeinlagen Geld verloren, heißt es in der Branche. Angeschlagene Sparkassen und Volksbanken würden von ihren Verbänden aufgefangen, bevor Sparer getroffen würden. Jedoch mussten die privaten Banken für ihren Fonds und die Entschädigung von Lehman-Anlegern eine Garantie des staatlichen Rettungsfonds Soffin in Anspruch nehmen. Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält den Instituten vor, dass die extrem hohen Entschädigungssummen von 100 Mio. EUR und mehr im Einzelfall unrealistisch und gar nicht zu stemmen seien. Zudem gebe es keinen Rechtsanspruch auf Leistungen etwa aus Entschädigungsfonds der privaten Banken.
Will die EU mehr Transparenz schaffen?
Zum einen dies, zum anderen sollen die Sicherungstöpfe erkennbar mehr Geld vorhalten. Bis 2020 sollen die Banken eine Summe von 1,5 Prozent an allen erstattungsfähigen Einlagen vorab in die Sicherungseinrichtung einzahlen. Europaweit wären das gemessen an den derzeitigen Einlagen dann 150 Mrd. EUR gegenüber 22 Mrd. EUR heute. Geplant ist je nach Bedarf noch einmal eine Abgabe von 0,5 Prozent oder weiteren 50 Mrd. EUR.
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Autor: ROLF OBERTREIS | 15.07.2010
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Damit es künftig Proteste geschädigter Bank-Kunden nicht mehr zu geben braucht, will die EU neue Regeln zur Einlagensicherung. Foto: apn
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Kommentare (2)
sachlich falsch
Kaupthing unterlag als nicht-selbständige Tochter der isländischen gesetzlichen Einlagensicherung und da diese (nominell) besser war als die deutsche (IS: 20.887€ zu 100% ggü. DE: 20.000€ zu 80% damals), bestand keine Notwendigkeit zum "topping-up".Die Guthaben wurden aus dem Vermögen der Bank erstattet. Kein isländischer oder deutscher Steuerzahler wurde dafür belastet. Und eine Unterstützung durch die deutsche Regierung konnte meiner der Betroffenen feststellen.
Grober Unfug
" Nur durch Zugeständnisse der deutschen und der isländischen Regierung wurden sie entschädigt. "DIES IST GROBER UNFUG!
Keine der beiden Regierungen, oder andere Stellen, machten Zugeständnisse. Es floss kein Geld.
Die Kaupthing Bank hat ihre Schulden aus eigener Kraft zurückgezahlt. Niemand wurde belastet.
Richtig hingegen ist daß die Einlagensicherung auf 100.000 Euro angehoben wird. Deutschland hat die EU-Richtlinie bislang nur in ihrer minimal möglichen Form umgesetzt. Das ändert sich.
Das sollte aber keine Bank daran hindern, umsichtig mit den ihr überlassenen Kundgeldern umzugehen. Ein Entschädigungsfall wird durch allzu gieriges Zocken in hochspekulative Unwägbarkeiten provoziert.
Von einer EU-weit einheitlichen Ausgestaltung der Einlagensicherung, verbunden mit einer besseren Ausstattung der Einlagensicherungsfonds, profitieren wir als Verbraucher.