Bequemlichkeit kann kosten
Ulm. Der Strom kommt aus der Steckdose. Aber nicht umsonst. Wer als Verbraucher seine Ausgaben kritisch im Auge hat, kann auch bei der elektrischen Energie sparen - mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.
Ohne Strom läuft fast nichts. Es gibt wenige Begleiter in unserem Alltag, die so selbstverständlich sind wie die elektrische Energie. Gerade deshalb denken wir kaum an die Kosten, die für Bequemlichkeit oder Annehmlichkeiten im täglichen Leben fällig werden. Doch genau hier steckt im Zweifelsfall ein beträchtliches Einsparpotenzial. Wenn der Stromversorger die Rechnung auf der Basis des allgemeinen Grundtarifs erstellt, kann der Wechsel zu einem besonders günstigen Anbieter aufs Jahr gerechnet locker eine Ersparnis von um die 300 EUR bringen.
Wechseln ist keine Kunst. Es erfordert allerdings eine gewisse Vorbereitung. Das wichtigste ist der Blick in die letzte Stromrechnung. Dreierlei ist dabei wichtig: Kundennummer, Zählernummer und vor allem der Stromverbrauch des letzten Jahres. Die ersten beiden sind Pflichtangaben für den künftigen Stromlieferanten, wenn es Ernst wird mit dem Wechsel. Letztere stellt die Basis dar für einen Preisvergleich, um herauszufinden, wer unter den zahllosen Stromlieferanten den attraktivsten Tarif bietet.
Die bequemste Art des Strompreisvergleichs bieten die Verbraucherportale im Internet. Verbrauch, Postleitzahl und die Angabe "Privat" reichen aus und per Mausclick taucht das gesamte Palette der vor Ort aktiven Stromlieferanten auf. Vorne weg der preiswerteste samt der Ersparnis gegenüber dem örtlichen Höchstpreis. Und das ist der allgemeine Tarif des örtlichen Platzhirsches. Wer noch nie den Stromlieferanten gewechselt hat, wird von ihm beliefert. Wer bei seinem angestammten Versorger, zumeist das örtliche Stadtwerk oder die ENBW Regional noch nie in einen günstigeren Tarif gewechselt ist, zahlt für seinen Strom auch heute noch ganz automatisch den örtlichen Höchstpreis.
Doch Vorsicht. Nicht zu schnell den einfachsten Weg gehen und gleich online das vermeintliche Schnäppchen ordern. Strom ist zwar rein physikalisch gesehen gleich Strom. Es gibt aber gewaltige Unterschiede bei der Herstellung. Die erste Entscheidung gilt daher dieser Frage: Ist es mir egal aus welchem Kraftwerk die Energie kommt, welchen Beitrag sie zur Klimakatastrophe leistet oder mit welchen Sicherheitsrisiken sie behaftet ist? Lautet die Antwort Nein kommt als Energie der Wahl einzig Ökostrom in Frage, konventioneller Strom scheidet dann aus.
Einerlei, ob regenerativ oder Kernkraft, will man nicht flotten Werbesprüchen auf den Leim gehen, schält sich der individuell interessanteste Energielieferant erst nach einigen weiteren Abwägungen heraus. Vermeintliche Preishits gehen oft mit einer Vorauskasse einher. Die georderte Strommenge ist für ein Jahr im voraus zu bezahlen. Wird weniger Strom verbraucht als gedacht, versenkt man Geld. Das gilt auch für den Fall, dass der Verbrauch höher ausfällt. Denn für die zusätzlichen Mengen gelten höhere Preise. Geht der Lieferant pleite, ist die Vorauskasse auch weg. Im Fall einer Insolvenz lösen sich auch Kautionen in Luft auf, die mancher Billiganbieter vor Beginn der Lieferung verlangt.
Auch Sonderangebote, die sich auf einen Neukundenrabatt gründen, sollte man genauer unter die Lupe nehmen. Wie wettbewerbsfähig solche Preise sind, sieht man erst, wenn man statt auf den Tarifrechner zu vertrauen, die Stromkosten auch ohne Rabatt ausrechnet. Denn so fällt die Stromrechnung nach Ablauf der Rabattphase aus.
Auch ein Bonus oder eine Preisgarantie hören sich gut an. Und sie ist es auch, wenn sie nicht an eine lange Vertragslaufzeit gebunden sind. Kürzere Laufzeiten haben nämlich den Vorteil, dass sie den Verbraucher flexibler machen. Denn kommt man schneller aus seinem Liefervertrag heraus und kann zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Ansonsten kann man einen laufenden Vertrag nur kündigen, wenn der Versorger den Preis erhöht. Dann kann der Verbraucher von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Wer sich entschieden hat, kann für den Wechsel entweder die Dienstleistung eines Verbraucherportals in Anspruch nehmen oder direkt Kontakt zum neuen Stromlieferanten aufnehmen. Auch da gilt: einerlei, ob online, telefonisch oder schriftlich. Der Neue übernimmt dann alle Formalitäten die mit dem Wechsel zusammenhängen.
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Autor: NIKO FRANK | 23.02.2010
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