Banken legen Gewinne nicht offen
Banken und Sparkassen umgehen mit einem Trick die Vorschrift, ihre Provisionen offenzulegen. Das werfen ihnen die Verbraucherzentralen vor.
Autor: DIETER KELLER |Eigentlich müssen Banken und Sparkassen beim Vertrieb von Finanzprodukten wie Wertpapieren oder Anteilen an Investmentfonds offenlegen, wie viel Provision sie bekommen. Doch diese gesetzliche Vorschrift umgehen sie häufig. Damit lassen sie ihre Kunden im Dunkeln, wie viel sie an dem Geschäft verdienen, wirft ihnen der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) vor. Ihr Trick: Statt nur als Vermittler aufzutreten, kaufen die Institute die Produkte zunächst selbst ein und veräußern sie an ihre Kunden weiter. Die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis ist ihr Gewinn. Doch über dessen Höhe müssen sie nicht aufklären.
In welchem Umfang dies geschieht, wollte der VZBV durch eine Umfrage ermitteln. Doch über die Hälfte der 126 angeschriebenen Kreditinstitute antwortete nicht. Von den übrigen kamen oft nur allgemeine Angaben. Ganze 25 füllten den Fragebogen aus. Daher ist das Ergebnis nicht repräsentativ. Es zeigt aber zumindest eine Tendenz: 80 Prozent bieten Wertpapiere zu Festpreisen an, also aus ihrem eigenen Bestand. Dies geschieht insbesondere bei Schuldverschreibungen, etwa Staats- oder Unternehmensanleihen, aber auch bei Investmentfonds. Nur die Hälfte der Institute legt nach Vertragsabschluss die Gewinnmarge offen, also wie viel sie an dem Geschäft verdienen. Vier verweigern dies ausdrücklich.
Damit kann der Kunde nicht beurteilen, ob die Bank ein Wertpapier empfiehlt, weil es für ihn sinnvoll ist, oder weil sie selbst daran besonders viel verdient. "Wo es versteckte Interessen gibt, müssen sie offengelegt werden", forderte VZBV-Chef Gerd Billen. Er sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in der Pflicht nachzuforschen, ob Offenlegungsvorschriften umgangen werden.
Nach den Vorstellungen des VZBV muss der Verdienst der Bank an einem Geschäft in Euro und nicht nur in Prozent angegeben werden. Außerdem sollte diese zwischen einmaligen und laufenden Teilen aufgeschlüsselt werden. Alle Kriterien erfüllten nur zwei Institute: die Privatbank M.M. Warburg und die Volksbank Magdeburg.
Grundsätzlich fordert der VZBV, die durch Provisionen finanzierte Beratung von Verbrauchern ebenso zu verbieten wie die Vermittlung, weil dies zu Interessenkonflikten führe. Die Institute sollten nur gegen Honorar ihrer Kunden arbeiten. Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg beispielsweise bietet eine zweistündige persönliche Beratung über Geldanlage oder private Altersvorsorge für 160 EUR. Die Deutsche Kreditwirtschaft ist von diesem Angebot nicht begeistert: Sie warf dem VZBV vor, mit seiner "fachlich nicht fundierten Untersuchung" primär das Interesse zu verfolgen, sich als unabhängiger Finanzmarktwächter zu etablieren.





