BGH-Urteil: Werbeaussagen müssen stimmen
Frankfurt. Bei Nahrungsergänzungsmitteln muss die gesundheitsfördernde Wirkung bewiesen sein. Sonst darf sie nicht beworben werden, urteilte der BGH.
Mit der gesundheitsfördernden Wirkung eines Nahrungsergänzungsmittels darf nur geworben werden, wenn diese wissenschaftlich bewiesen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. Darin vertritt das Gericht die Auffassung, bei gesundheitsbezogenen Aussagen bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher darauf vertraue und daher ärztlichen Rat nicht oder zu spät suche .
Mit dem Urteil wird einem Unternehmen, das getrocknetes Pilzpulver vertreibt, verboten, mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu werben. Die Firma hatte unter anderem angegeben, dass das Pulver einer gesunden Verdauung und einem stabilen Immunsystem sowie einem gesunden Kreislauf dient.
Nach Feststellung des Gerichts war keine dieser Aussage belegt. Die Richter forderten, dass die gesundheitsfördernde Wirkung beispielsweise in Studien nachgewiesen wird, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. Das OLG verwies außerdem darauf, dass auch das europäische Recht Werbung mit nicht erwiesenen medizinischen Wirkungen verbietet.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, welche Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben zu stellen sind, ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Der BGH soll auch darüber entscheiden, ob sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit der Sache befassen soll. (Az.: 6 U 174/10).
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar
Autor: DPA | 10.02.2012
| Artikel twittern |
|
|
MEISTGELESENE ARTIKEL
ZUR PERSON: Tollkühner Kremlflieger
Vor 25 Jahren durchbrach der deutsche Pilot Mathias Rust die Luftabwehr der UDSSR. Um die Landung vor dem Kreml ranken sich bis heute Legenden.... mehr
Transporter rast mit hohem Tempo auf Wohnmobil
Langenau Noch unklar ist die Ursache für einen schweren Auffahrunfall am Donnerstag auf der Autobahn 7 bei Langenau, bei dem ein Transporter mit extrem hohem Tempo auf ein Wohnmobil auffuhr. Drei Menschen wurden dabei schwer verletzt, eine Katze wird vermisst.... mehr
Schwerer Vorfahrtunfall auf neuer Kreuzung bei Brenz
Weil eine Autofahrerin die Vorfahrt nicht beachtete, kam es am Dienstag zu einem verheerenden Unfall auf der neuen Bundesstraße 492: Die Unfallverursacherin wurde lebensgefährlich verletzt.... mehr
Schulbus durchbricht Leitplanke und kippt um
Burgrieden/Rot Der Fahrer eines mit elf Schülern besetzten Schulbuses ist am Donnerstagmittag von der Straße abgekommen, durch eine Leitplanke gebrochen und anschließend im Graben auf die Seite gekippt. Ein Großaufgebot an örtlichen und überregionalen Kräften von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei musste zum Einsatz anrücken.... mehr
Ruf nach Heim ohne Waffen - Memminger Schütze knackte gesicherten Tresorraum seines Vaters
Memmingen/Stuttgart Nach dem Memminger Amok-Alarm fordern Grüne und Opferverbände ein schärferes Waffenrecht. Der 14-Jährige hatte Waffen des Vaters entwendet.... mehr

ZURÜCK