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NOTIZEN vom 30. März

Frauenleiche in Koffer Auf einem Spielplatz im russischen St. Petersburg ist ein Koffer mit einer Frauenleiche entdeckt worden. Bewohner eines Hauses im Nordosten der Stadt alarmierten die Behörden wegen eines verdächtigen Gepäckstücks auf dem Spielplatz im Innenhof des Gebäudes.

Autor: SWP |
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Frauenleiche in Koffer

Auf einem Spielplatz im russischen St. Petersburg ist ein Koffer mit einer Frauenleiche entdeckt worden. Bewohner eines Hauses im Nordosten der Stadt alarmierten die Behörden wegen eines verdächtigen Gepäckstücks auf dem Spielplatz im Innenhof des Gebäudes. Die Beamten fanden in dem Koffer die Leiche einer etwa 70 Jahre alten Frau.

Patientin ermordet

Eine 39 Jahre alte Patientin ist in einer Klinik in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) ermordet worden. Wie das Polizeipräsidium in Kempten gestern mitteilte, hatte die aus dem Landkreis Dachau stammende Frau in der Nacht zum Dienstag an einer Feier auf dem Klinikgelände teilgenommen. Am Morgen danach wurde sie in ihrem Patientenzimmer tot aufgefunden. Die Obduktion ergab massive Gewalteinwirkung als Todesursache. Nähere Angaben zum Tod der Frau wurden bisher nicht gemacht.

Frischwäsche für ISS-Crew Mit besten Grüßen von der Erde: Nach einem automatischen Andockmanöver an der Internationalen Raumstation ISS hat der europäische Raumtransporter "Edoardo Amaldi" gestern sieben Tonnen Nachschub ins All gebracht. Neben einem neuen Ventilator für das Weltraumlabor und einer Anlage für biologische Experimente gibt es Briefe für die sechs Besatzungsmitglieder, frische Wäsche und Zahnpasta in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Außerdem an Bord sind vier Tonnen Treibstoff, Wasser und Gas. Mit dem Triebwerk des angedockten Frachters soll die ISS bei Bedarf auch Weltraumschrott ausweichen können. Am Ende der 450 Millionen Euro teuren Mission - voraussichtlich am 27. August - wird die ISS-Crew Raumfrachter mit Müll beladen. Nach dem Abdocken von der ISS soll er in der Atmosphäre verglühen.

Kein Beatle-Rollstuhl

Elektrische Rollstühle dürfen nicht Beatle heißen, weil dies das Ansehen des Markennamens der Rockgruppe The Beatles beeinträchtigen könnte. Der Europäische Gerichtshof lehnte gestern in Luxemburg den Antrag ab, den Namen Beatle für Rollstühle zu schützen. Dagegen hatte vor allem die Plattenfirma Apple Corps, die die Rechte am Namen der Beatles hat, geklagt. Die Richter entschieden, eine "Überschneidung der relevanten Verkehrskreise" - also jener Personengruppe, die sowohl an der Musik der Beatles als auch an Rollstühlen interessiert sein könnten - sei wahrscheinlich. Auch "Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit" gehörten zu der breiten Öffentlichkeit, auf die die Marke der Rockband abziele.

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