Morgens muss Schnee geräumt werden
Frankfurt.
Jetzt kommt der Schnee - und Hauseigentümer oder Mieter müssen zur Schaufel greifen und schippen, sonst kann es teuer werden. Es heißt, früh aufzustehen, denn der Gehweg muss werktags in der Regel um 7 Uhr geräumt sein, am Wochenende um 8 Uhr.
Die genauen Pflichten und Zeiten können von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen. Deshalb empfiehlt sich ein Blick in die Ortssatzung, rät Jörg Elsner vom Deutschen Anwaltverein. Mieter sollten zunächst im Mietvertrag prüfen, ob der Hauseigentümer die Streu- und Räumpflicht auf sie abgewälzt hat. "Wenn der Mieter dran ist, muss das im Vertrag stehen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Das gilt jedoch nur für Mehrfamilienhäuser: Mieter von Einfamilienhäusern stehen in jedem Fall in der Pflicht, sagt der Hagener Anwalt Elsner. Wer nicht kann, weil er alt und krank, bei der Arbeit oder im Urlaub ist, ist nicht aus dem Schneider, sondern muss für Ersatz sorgen.
Tagsüber sollten Gehwege und Zugänge zu Haustür und Mülltonnen etwa eine Stunde nach Ende des Schneefalls frei sein, sagt der Anwalt Elsner. Auf dem Bürgersteig muss der geräumte Streifen so breit sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Auch der Weg zu Garagen oder zum Parkplatz muss freigehalten werden.
Verletzt sich trotz aller Bemühungen vor dem Haus ein Passant bei einem Sturz, kommt fast immer die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Kein Geld gibt es dagegen von der Versicherung, wenn jemand vorsätzlich handelt, frei nach dem Motto: Ich habe einfach keine Lust zum Schneeschippen. APD
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08.01.2010
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Enteisung des Höhenruders bevor das Lufthansa-Flugzeug auf dem Flughafen in Leipzig/Halle startet. Foto: Archiv
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