Kachelmann vorerst frei

Karlsruhe.  Jörg Kachelmann ist wieder frei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnete gestern seine "umgehende Freilassung" an. Es bestehe kein dringender Verdacht, dass er seine Freundin vergewaltigt habe.

Der Untersuchungshäftling H 08 1008 100 553 durfte nach 132 Tagen seine Zelle in der Mannheimer Justizvollzugsanstalt verlassen. Jörg Kachelmann (52) hat einen wichtigen Sieg im Kampf um den Beweis seiner Unschuld errungen. Am 20. März war er wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung verhaftet worden, die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte am 17. Mai Anklage erhoben, am 9. Juli hatte das Landgericht Mannheim das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet. Zwei Anträge auf Freilassung aus der U-Haft sind gescheitert.

Jetzt aber ordnete das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die "umgehende Freilassung" des Schweizers an. Der dritte Strafsenat hatte sich in zweiter Instanz mit der Haftbeschwerde befasst und war zu einem anderen Urteil gelangt als die Kollegen in Mannheim. Das OLG erklärte, dass "im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe". Da die Ex-Freundin die "einzige Belastungszeugin" sei, stehe Aussage gegen Aussage. Halten Staatsanwaltschaft und Landgericht das Opfer für glaubwürdig, vertritt das OLG dagegen die Auffassung, dass "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten". Außerdem habe sie bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf zu Vorgeschichte, Vergewaltigungsvorwurf und "bedeutsamem Randgeschehen" zunächst unzutreffende Angaben gemacht.

Der Strafsenat ist auch nicht zweifelsfrei überzeugt von den angeblichen Verletzungen der 37 Jahre alten Frau. Aufgrund der Untersuchungen und Begutachtungen könne "eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden". Vor diesem Hintergrund bestehe bei Kachelmann, der Schweizer Staatsbürger ist, keine Fluchtgefahr. Deshalb gebe es keinen Grund für eine weitere Inhaftierung.

"Wir freuen uns", sagte Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock. Er dankte im Namen seines Mandanten für die zahlreichen Briefe sowie den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt und den Mitgefangenen "für die faire Behandlung". Die Entscheidung sei "keine Überraschung", sie habe "einem Justizskandal Grenzen gesetzt".

Der Anwalt der Ex-Freundin, Thomas Franz, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Er sei bis Montag verreist, verlautete aus seiner Kanzlei. Seine Mandantin arbeitet als Journalistin bei einem privaten Radiosender. Sie hat, ihren Angaben zufolge, am 8. Februar eine elfjährige Beziehung beendet, weil sie erkannt haben will, dass Kachelmann mehrere Geliebte neben ihr hatte. Die Frau hatte behauptet, er habe sie vergewaltigt und mit einem Messer bedroht. Kachelmann beteuerte seine Unschuld.

Ein Freispruch ist die Karlsruher Entscheidung aber nicht. Das OLG stellte klar, dass für die Eröffnung des Hauptverfahrens ein hinreichender Tatverdacht ausreiche. Am 6. September sollte vor der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim der Prozess beginnen. Wegen "der veränderten Sachlage" ist der Termin nicht mehr sicher, teilte das Gericht mit. Strafverfahren müssten bei in U-Haft sitzenden Angeklagten beschleunigt betrieben werden. Das sei nun nicht mehr der Fall. Die Freilassung habe aber keine Auswirkung auf das eröffnete Hauptverfahren. Es wird also in jedem Fall zu einer Hauptverhandlung kommen.

Der Gerichtssaal könnte zu einem Schlachtfeld für Gutachter werden. Bisher liegen viele Expertisen vor, die sich hauptsächlich mit den Verletzungen und der Glaubwürdigkeit der Frau befassen. Kachelmann hatte sich nicht begutachten lassen. Bei einer Verurteilung drohen ihm mindestens fünf Jahre Haft. Die ARD wartet das Urteil ab, ehe sie über eine Rückkehr des Moderators auf den Bildschirm entscheidet.

Zeitungen und Magazine hatten in den vergangenen Wochen viel über Kachelmann und die Freundin spekuliert. So schrieb der "Stern" jüngst, ihr solle ein "gemeinsames Leben im Schwarzwald" versprochen worden sein. Kachelmann, Vater zweier Kinder, der eine Ehe in Kanada geführt habe, sei "ein Egomane, der Menschen benutzt". Bei ihm bestehe "eine narzisstische Persönlichkeitsstörung". Die Freundin soll ihren Job reduziert haben, "weil er das so wünscht, um möglichst flexibel für ihn da zu sein".


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Autor: HANS GEORG FRANK | 30.07.2010

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