Generalstaatsanwaltschaft will Kachelmann in Haft halten
Karlsruhe. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe will Fernsehmoderator Jörg Kachelmann weiter im Gefängnis halten. Sie habe beantragt, Kachelmanns Haftbeschwerde als unbegründet zu verwerfen, teilte die Behörde mit.
Den Staatsanwälten zufolge ist der 51-jährige Schweizer weiterhin dringend verdächtig, seine ehemalige Geliebte vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe.
Nachdem bereits das Landgericht Mannheim die Haftbeschwerde abgelehnt hatte, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe als nächsthöhere Instanz entscheiden, ob Kachelmann in Untersuchungshaft bleibt.
Wann das Gericht entscheidet, ist derzeit nicht abzusehen. Nach Angaben des OLG hat Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock eine Frist bis zum 19. Juli beantragt, um eine weitere Stellungnahme abzugeben. Das Gericht werde diese abwarten, sagte eine Sprecherin. Zwar sei nicht auszuschließen, dass die Stellungnahme vor dem 19. Juli eingehe. Erfahrungsgemäß nutzten Anwälte aber die beantragten Fristen.
Unabhängig davon ist offen, ob und wann sich Kachelmann wegen des Vergewaltigungs-Vorwurfs vor dem Landgericht Mannheim verantworten muss. Das Gericht hat noch nicht beschlossen, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Eine Entscheidung darüber könnte kommende Woche fallen.
Der Wettermoderator soll den Ermittlern zufolge Anfang Februar seine langjährige Geliebte in deren Wohnung in Schwetzingen in Baden-Württemberg vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall sowie gefährlicher Körperverletzung erhoben.
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07.07.2010
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Jörg Kachelmann soll in Haft bleiben.
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