Brunner-Prozess: "Es war Mord"

München.  "Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte." Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner forderte Staatsanwältin Verena Käbisch gestern hohe Haftstrafen für die beiden Angeklagten.

Staatsanwältin Verena Käbisch bleibt dabei: Es war Mord. Aus Rache. Aus Wut. Weil einer sich einmischte und Jugendlichen Grenzen setzte. Der Ton der Anklägerin in diesem bundesweit Aufsehen erregenden Münchner Prozess wird mitunter energisch und aufgebracht, als sie in ihrem Schlussplädoyer noch einmal nachzeichnet, was sich damals im September 2009 am S-Bahnhof Solln abspielte: eine Gewaltorgie, deren Vorgeschichte und deren Folgen. Sie fordert hohe Haftstrafen für die beiden Angeklagten im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner.

Für den zur Tatzeit 18-jährigen Markus S. soll nach Ansicht Käbischs wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen das Höchstmaß einer Jugendstrafe, nämlich zehn Jahre, ausgeschöpft werden, für den ein Jahr jüngeren Sebastian L. plädierte sie auf acht Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Nebenklage schloss sich dieser Forderung an. Die Verteidigung sprach sich für deutlich geringere Haftstrafen aus.

Die beiden jungen Männer müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie den 50 Jahre alten Geschäftsmann Brunner am 12. September vergangenen Jahres brutal attackiert hatten, und der wenig später starb. Brunner hatte sich schützend vor eine Gruppe Kinder gestellt, die von den Angeklagten bedroht worden war. Brunner habe eingegriffen, als andere weggesehen hätten und dies mit dem Leben bezahlt, unterstrich die Staatsanwältin. "Daran ändert auch nichts, dass Brunner den ersten Schlag gesetzt hat oder dass er an Herzversagen gestorben ist." Während des Prozesses war bekannt geworden, dass der Geschäftsmann aus Niederbayern nicht direkt an seinen Verletzungen, sondern an Herzstillstand aufgrund eines bis zur Tat unentdeckten vergrößerten Herzmuskels gestorben war.

Die Anklage bleibt dabei: Es war Mord aus Rache. Weil Brunner sich eingemischt hatte. Das Herzkammerflimmern sei durch die massive Gewalt ausgelöst worden. "Ohne die Angriffe würde Dominik Brunner heute noch leben." Niemand habe einen Anspruch auf ein "gesundes Opfer". Außerdem: Wer auf empfindliche Stellen wie Kopf und Oberkörper ziele wie der Haupttäter Markus S., der rechne mit dem Eintreten des Todes.

Dass Brunner den ersten Schlag gesetzt habe, ändere nichts an dem Tötungsvorsatz. "Brunner ging von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff aus und handelte klar in Notwehr", so die Staatsanwältin. Bei dem Älteren der beiden Täter sieht sie nichts, was dessen Strafe mildern könnte. "Strafrabatt muss man sich erarbeiten, da genügen zwei dürre Sätze der Entschuldigung nicht." Das sieht auch die Anwältin der Eltern Brunners, die als Nebenkläger auftreten, Annette von Stetten, so. Dass S. zwei Verhandlungstage damit verbracht habe, Rap-Texte zu schreiben, zeige, "dass ihm das alles am Arsch vorbeigeht".

Auch bei Sebastian L. spreche vieles für einen Tötungsvorsatz, so die Staatsanwältin. Allerdings blieben in seinem Fall "Restzweifel", ob er die Heftigkeit der Tritte billigte. Er sei Zeugenaussagen zufolge weniger aggressiv gewesen und habe am Ende versucht, seinen Freund von dem am Boden liegenden, bereits schwer verletzten Brunner wegzuziehen. Zudem habe er anders als S. "echte Reue gezeigt" und im Prozess umfangreich ausgesagt. Dennoch sei er mitverantwortlich für den Tod Brunners, als Mittäter seien die Taten seines Freundes wie seine eigenen zu werten. Die Staatsanwältin hält eine achtjährige Jugendstrafe für angemessen.

Die Verteidigung hält das geforderte Strafmaß für völlig überzogen. Da Brunner als Erster zugeschlagen habe, seien die beiden Angeklagten lediglich wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen. Die Anwälte sind der Ansicht: "Hätte Dominik Brunner die Herzkrankheit nicht gehabt, würde er heute noch leben."



Kommentare (1)

07.09.2010 21:21 Uhr |   Habenichts

Es war Mord ( Fall Brunner)

Liebe Anwaelte,der Angeklagten.
Lesen Sie mal richtig das STGB.Und dann werden sie feststellen,das die Staatsanwaltin und auch die Richter,richtig geurteilt haben.
Hier gilt kein Wenn und Aber.Wir sind hier nicht auf dem Troedelmarkt.
Es ist zwar Ehrenwert,wenn sie ihre nMandanten die geringste Strafe heraus holen wollen.So unter dem Motto: Haette der Hund nicht geschi....en,dann haette er bestimmt einen Hasen gefangen.Es ging hier um ein Menschenleben und nicht um einen Verunfallten Schweinetransport auf der Autobahn.

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