Breivik als "unzurechnungsfähig" bestätigt

Oslo.  Eine Prüfungskommission hat das umstrittene Gutachten zur fehlenden Zurechnungsfähigkeit des Osloer Massenmörders Breivik bestätigt.

Die umstrittene Diagnose über die Unzurechnungsfähigkeit des norwegischen Massenmörders Anders Breivik bleibt aufrecht erhalten. Die gerichtsmedizinische Kommission teilte gestern in Oslo mit, dass sie "keine wesentlichen Bemerkungen" zum Gutachten der Rechtspsychiater habe, die Breivik als paranoid, schizophren und psychotisch eingestuft hatten. Er kann deshalb nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, sondern muss in einer psychiatrischen Anstalt verwahrt werden.

Der 32 Jahre alte Rechtsradikale hatte am 22. Juli dieses Jahres bei einem Bombenanschlag in Oslo und einem anschließenden Massaker in einem sozialdemokratischen Jugendlager auf der Insel Utøya 77 überwiegend junge Menschen ermordet.

Die Einschätzung der Prüfungsinstanz kam ebenso überraschend wie vor drei Wochen die Diagnose: noch tags davor hatte das norwegische Staatsfernsehen von schweren Divergenzen in der Kommission berichtet; zumindest drei der sieben Mitglieder hätten Widerspruch angemeldet. Doch dann stellten sich sämtliche Teilnehmer hinter die Entscheidung der Kommission. Deren Vorsitzender Tarjei Ryngestad wollte den Beschluss vorerst nicht kommentieren. Dies werde er erst im Rahmen des Prozesses gegen Breivik tun.

Damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Gerichtspräsidentin Anne Margrethe Lund bat Ankläger, Verteidiger und die Beistandsanwälte der Hinterbliebenen um ihre Einschätzung, ob sie die Ernennung neuer Sachkundiger und zusätzliche Untersuchungen wünschten. Während von der Staatsanwaltschaft keine weiteren Forderungen zu erwarten sind, gilt die Haltung der Verteidiger als offen.

Breivik selbst behauptet, er sei normal und hält die Diagnose, er sei nicht zurechnungsfähig, für eine "Kränkung". Auch das Gericht kann bei der Prozesseröffnung im April das psychiatrische Gutachten verwerfen. Dies widerspräche jedoch der norwegischen Rechtstradition.

Die Unzurechnungsfähigkeitserklärung hatte heftige Debatten ausgelöst und war von der internationalen Expertise scharf kritisiert worden. Der schwedische Psychiatrieprofessor Johan Cullberg bezeichnete das Gutachten als "abstoßend unprofessionell". Breivik leide an einer Persönlichkeitsstörung, sei aber nicht schizophren. Auch der dänische Rechtspsychiater Henrik Day Poulsen meint, dass Breivik keine der anerkannten Kriterien für Schizophrenie erfülle. Seine extremen Ansichten fänden sich in vielen rechtsradikalen Foren wieder.


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Autor: HANNES GAMILLSCHEG | 23.12.2011

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