Wahlbeteiligung entscheidet über die Volksabstimmung
Ulm. Komplizierte Volksabstimmung am Sonntag: Stuttgart-21-Gegner müssen mit Ja stimmen, Befürworter mit Nein. Dazu gibt es auch noch ein Quorum.
Nicht verwirren lassen: Wer Ja sagt zum neuen Tunnelbahnhof, muss Nein ankreuzen. Wer Nein sagt, muss Ja ankreuzen. Der Grund: Die grün-rote Landesregierung fragt die Wähler nicht einfach nach ihrer Meinung zum Stuttgarter Mega-Projekt. Das Volk muss über ein Gesetz abstimmen, mit dem das Land versuchen kann, aus der Finanzierung auszusteigen. Ja zum Ausstiegsgesetz oder Nein zum Ausstiegsgesetz - das ist die Frage am Sonntag. Verwirrend für viele. Anfang November sagten in einer Umfrage 18 Prozent der Befürworter, dass sie fälschlicherweise mit Ja votieren - wo sie doch gegen einen Ausstieg sind.
Inzwischen ging ein Infoheft an alle Haushalte. Das sei "fair gestaltet", urteilt die "Initiative Mehr Demokratie", die sich für mehr Bürgerbeteiligung einsetzt. "Insgesamt ist das Abstimmungsheft zur Volksabstimmung ausgewogen, es erleichtert die Meinungsbildung", findet Tim Weber von "Mehr Demokratie". "An einigen Stellen hätte man sachlicher formulieren können, aber von einseitiger Information kann keine Rede sein." Auch die von der Opposition kritisierte Abstimmungsfrage stelle keine Beeinflussung der Abstimmenden dar. Weber traut den Bürgern durchaus zu, dass sie begreifen, dass ein Ja zum Ausstieg ein Nein zu Stuttgart 21 bedeutet und umgekehrt.
Noch eine Schwierigkeit: Das Zustimmungsquorum. Nötig ist nicht nur eine Mehrheit, diese Mehrheit muss auch groß genug sein - mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten, gut 2,5 Millionen, müssen dafür gestimmt haben. Artikel 60 der Landesverfassung schreibt es vor: "Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt." Dieses Quorum sei "unfair", sagt Reinhard Hackl von "Mehr Demokratie". Ein Drittel aller Wahlberechtigten haben im März nicht mal die neue Landtagsmehrheit gewählt. Das Verfahren, fordert die Initiative, gehöre reformiert. Bayern, zum Beispiel, verzichtet auf solch ein Quorum.
Die letzte Volksabstimmung in Baden-Württemberg scheiterte an der hohen Hürde. 1971 ging um die Neugliederung der Gemeinden und Landkreise. Der kommunale Neuzuschnitt war heftig umstritten. Gegner der Reform sammelten mehr als 200 000 Unterschriften für ein Volksbegehren. Eine Mehrheit von 54,4 Prozent der Wähler stimmte dann für die Auflösung des Landtags. Das Quorum wurde aber weit verfehlt: Nur 16 Prozent der Wahlberechtigten gingen zum Abstimmen.
Ein Volksentscheid ebnete auch den Weg zur Landesgründung. 1951 stimmte eine Mehrheit in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern für den neuen Südweststaat. Die Südbadener votierten dagegen, sie erreichten vor Gericht auch eine erneute Abstimmung. Die wurde 18 Jahre verzögert. Erst 1970 stimmte dann auch der badische Landesteil für den neuen Südweststaat - mit fast 82 Prozent.
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Autor: ALFRED WIEDEMANN | 24.11.2011
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