Volksentscheid über den Volksentscheid?

Der DGB fordert eine Volksabstimmung zur Reform der Volksabstimmung. Grün-Rot schließt das nicht aus - falls die CDU beim Quorum mauert.

Stuttgart. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat Grün-Rot aufgefordert, die Bürger im Land zeitgleich zur Bundestagswahl im Herbst 2013 über eine Reform der Volksabstimmung abstimmen zu lassen. "Die viel zu hohen Hürden für Volksbegehren und Volksabstimmungen in der Landesverfassung müssen gesenkt werden", sagte DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf am Freitag. So müsse das im Zusammenhang mit der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 kritisierte Drittels-Quorum abgeschafft werden.

Bislang ist für den Erfolg einer Volksabstimmung über einfache Gesetze oder Willensäußerungen neben der einfachen Mehrheit der Abstimmenden auch ein Drittel der Wahlberechtigten notwendig. Ein Quorum will der DGB nur bei Verfassungsänderungen beibehalten und in diesem Fall von 50 auf "höchstens 25 Prozent" reduzieren.

Inhaltlich decken sich die Vorschläge des DGB mit einer Gesetzesinitiative von Grünen und SPD aus dem Jahr 2010, die seinerzeit an den damaligen Regierungsparteien CDU und FDP gescheitert war. Landgraf erwartet, dass Grün-Rot zu seinen alten Forderungen steht und sich "nicht mit halbherzigen Lösungen wie einer geringfügigen Senkung des Quorums" zufrieden gibt.

"Priorität hat eine parlamentarische Lösung. Dafür muss die CDU sagen, ob sie das auch anstrebt oder ob sie weiter bockig bleibt", sagte SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel. "Wenn sich die CDU aber weiter sperrt, dann kommt der Weg über das Volk." Ähnlich äußerte sich der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl: Die Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2010 sei "weiterhin Verhandlungsbasis für Gespräche mit CDU und FDP im Landtag. Wir werden beide Fraktionen aus ihrer Verantwortung für eine bürgerfreundliche Gestaltung von Volksbegehren und -abstimmungen nicht entlasten". Sollte die Landtagsopposition die Reformen weiter blockieren, so Sckerl, werde die vom DGB geforderte Volksabstimmung parallel zur Bundestagswahl 2013 "unausweichlich".

Ein solches verfassungsänderndes Referendum müsste die Hälfte der Mitglieder des Landtags beantragen. Erfolgreich wäre es nach den derzeitigen Regeln indes nur, wenn die Mehrheit aller Wahlberechtigten zustimmen würden.


Kommentare (11)

06.12.2011 19:13 Uhr |   Rainer T. Müller

Doch schon!

Wer soll also die 4 bis 10 Milliarden für diesen Unfug bezahlen?
Der Bund will nicht, die Bahn kann nicht, ebenso Stadt und Region.
Am Ende soll der Schwarze Peter dem Land zugeschoben werden. Aber so weit reicht Ihr eingeschränkter, rein parteiideologisch begrenzter Horizont wohl nicht.
06.12.2011 18:30 Uhr |   Hans König

Dies heißt dann ja wohl eindeutig, dass die überwältigenden Mehrheit

ohne wenn und aber hinter S 21 steht.
06.12.2011 18:49 Uhr |   Bernhard Gärtner

Mehrheiten

Ach König, wenn Mehrheiten nicht irren können, sollten sie es Milliarden von Schmeißfliegen nachmachen.
Auch in Deutschland sind bereits Mehrheitsentscheidungen des Volkes später als durchaus problematisch erkannt worden.
Doch als bekennender Anhänger der direkten Mitbestimmung der Bürger/innen beklage ich nicht den Ausgang der Volksabstimmung.
Der war unter diesen Voraussetzungen vorhersehbar.
Sondern die Schlussfolgerungen, die manche Kommentatoren daraus ziehen.
Die hohe Wahlbeteiligung zeigt, dass viele Bürger/innen durchaus mitbestimmen möchten und auch die Union daher an einer besseren Einbindung dieses Wählerwillens ein großes Interesse haben müsste.
Dass die aktuelle Form inder Landesverfasssung nicht praktikabel is, hat sich ja gezeigt.
Doch auch die Union wird mit der Zeit gehen. zwinkern

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Autor: ROLAND MUSCHEL | 03.12.2011

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