Vierfachmord von Eislingen: Alles nur Theaterdonner?
Ulm /Eislingen. Nach 19 Verhandlungstagen vor dem Ulmer Landgericht sind die Plädoyers im Prozess um den Vierfachmord von Eislingen gehalten. Doch kurz vor dem Urteil bleiben viele Fragen offen - mehr noch als zu Beginn des Verfahrens.
5142. Das war ihr Code. Sie riefen ihn sich zu, auf dem Schulhof oder im Bus, das war ihr Zeichen, der Beweis ihrer Verbundenheit. Die Ziffern standen für ihren Geheimbund, den niemand trennen konnte. Und nur sie wussten, was sich hinter den Zahlen verbarg. 5142. Fünf Mitglieder hatte die Familie H. Und nur eines würde überleben. Vier von ihnen mussten in der Nacht zu Karfreitag 2009 in Eislingen sterben. Und jetzt gab es nur noch Andreas und Frederik, zwei, die niemals jemand würde trennen können. 5142 – ein tödlicher Code.
Auch nach 19 Verhandlungstagen vor dem Ulmer Landgericht ist die zentrale Frage nach dem Warum noch immer nicht beantwortet. Was treibt zwei gute Gymnasiasten dazu, die Familie des einen auszulöschen, mit einer Kaltblütigkeit und Selbstbeherrschung, die einem „das Blut in den Adern gefrieren lässt“, wie es der psychiatrische Sachverständige im Prozess ausdrückte? Auch er findet keine Antwort, geklärt ist nichts. Im Gegenteil. Vieles, was so logisch schien, ist plötzlich wieder zweifelhaft; manches, was sich sonnenklar darstellte, ist hinter einem dichten Nebel verschwunden.
Eines hat sich nicht geändert in diesem halben Jahr, so lange dauert der Prozess nun schon, rund 60 Zeugen wurden gehört. Andreas und Frederik wirken wie die netten Jungs von nebenan – immer noch. Zumindest erwecken sie diesen Eindruck, auch jetzt, wo sich der spektakuläre Mordprozess vor der 6. Großen Jugendkammer dem Ende zuneigt. Um verstehen zu können, um auch nur eine Vorstellung zu bekommen, was in ihnen vorgegangen sein mag, muss man in die tiefsten Abgründe der menschlichen Seele blicken. So hat es der psychiatrische Gutachter Peter Winckler formuliert – und er hat es auch getan.
Das bekannte Bild: Andreas H. (19), beliebt, aktiv bei der DLRG, der Schützengilde Eislingen, in der Kirchengemeinde, im Herbst 2008 wandert er 650 Kilometer auf dem Jakobsweg, hält darüber Vorträge. Sein bester Freund, Frederik B. (20), introvertiert, nicht unbeliebt, aber eher ein Einzelgänger, hatte nie eine Freundin, ein Technikfreak. Er leidet am Asperger-Syndrom, einer leichten Form des Autismus.
Die andere Seite: Einfach so stecken die Freunde eine Katze in einen Stoffbeutel und stechen mit Messern auf sie ein, bis sie tot ist. Legen einen Igel auf den glühenden Rost eines Grills. Töten eine Gans und filmen sich anschließend in der Pose von Westernhelden, mit Waffen und dem toten Federvieh. Brechen in einen Supermarkt ein, in ihre ehemalige Schule, in den Tennisclub. Und schließlich ins Schützenhaus, wo sie 19 Waffen und tausende Schuss Munition erbeuten. Im Wald üben sie später das Schießen, sie zielen auf die Schädel toter Tiere und testen ihre aus Colaflaschen selber gebauten Schalldämpfer. Schließlich hebt Frederik im Wald ein Erdloch aus, wo die beiden nach den Morden verschiedene Beweismittel und die Tatwaffen verschwinden lassen.
Warum? Andreas beharrt auf seiner Erklärung, Frederik unterstützt ihn vor Gericht dabei. Der Vater war ein Tyrann, Andreas litt, und seine Mutter und vor allem seine Schwestern ließen ihn im Regen stehen, kommandierten ihn herum. Der Vater Hans-Jürgen H. (57) war anerkannt in dem kleinen Städtchen im Kreis Göppingen, Schatzmeister des CDU-Ortsverbands, in der Kirchengemeinde aktiv. Aber in den 70ern betrieb er den ersten Sexshop in Geislingen, zerrte schon mal eine Tochter an den Haaren über den Esstisch, wenn er ausflippte. Am 18. Geburtstag schleppte er seinen Sohn ins Bordell, merkte dazu an, für Sex solle man lieber bezahlen, die Ehefrau sei eher ein Kumpel. Immer wieder gab es Streit mit dem herrischen Vater, der keine andere Meinung gelten ließ. „08/15-Konflikte“ seien das, meint der Gutachter. Darüber lässt sich diskutieren – aber ein Grund zum Morden?
Der Schlüssel liegt woanders. Einen gemeinsamen Kleiderschrank hatten die Freunde, „unser kleines schmutziges Geheimnis“, wie Frederik einmal sagte. Die Freundschaft war so eng, dass niemand einen Einblick hatte, niemand die Teenager bei ihrem Tun stoppen konnte. All ihre Einbrüche, die Schwarzfahrten als Minderjährige mit Autos von Eltern oder auch Nachbarn – nie wurden sie erwischt. Das machte sie in ihrem ganz eigenen Film unantastbar. Sie waren unbesiegbar. Und in letzter Konsequenz lebten sie ihre Fantasien und ihr Machtgefühl in der Nacht zum Karfreitag auf furchtbare Art aus.
Denn es bleiben erhebliche Zweifel, ob wirklich die Familiensituation als Motiv für die vier Morde herhalten kann. Von „Theaterdonner“ und „Inszenierung“ spricht Gutachter Winckler, nicht einmal der erfahrene Psychiater, der 1000 Gutachten geschrieben und 500 Mördern in die Seele geschaut hat, vermag zu sagen, was an den beiden Freunden echt ist und was nicht. Immer wieder muss der 49-Jährige im Gerichtssaal nach Worten ringen, denkt lange nach, spricht von den schwierigsten und längsten Gutachten seiner Karriere.
Frederik vermittelt in all den Monaten das Bild eines in sich gekehrten, todtraurigen und gebrochenen jungen Mannes. Die Füße aneinandergekettet, sitzt er Tag für Tag zusammengesunken auf der Anklagebank, wie hinter einer gläsernen Wand. Auch Winckler kam an diesen Menschen nicht heran, konnte bei seinen Treffen mit ihm nur an der Oberfläche kratzen. Dabei vermitteln vor Gericht gezeigte Bilder und Videos ein anderes Bild: Ein fröhlicher Frederik, lachend, stolz, stark. Theaterdonner? Inszenierung? Welches Bild ist echt? Hat die furchtbare Tat den mittlerweile 20-Jährigen gebrochen? Jenen Frederik, der für sich die Todesstrafe reklamiert und eine Rückkehr in die Gesellschaft für ausgeschlossen hält, eine Therapie für sinnlos – jetzt aber in seinen letzten Worten erklärt hat: „Ich sehe ein, dass ich fachliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.“ Jenen Frederik, für den der Gutachter die nachträgliche Sicherungsverwahrung jetzt schon ins Gespräch bringt, sollte eine Therapie scheitern.
Ganz anders Andreas: Eloquent, selbstsicher, aufmerksam – so gibt er sich im Saal 126 des Ulmer Landgerichts, so beschrieben ihn auch die meisten Zeugen. Andere berichteten aber auch von Ausrastern, davon, dass Andreas ein Opportunist sei, der immer nach seinem eigenen Vorteil schaue. Und dass er ein guter Schauspieler gewesen sei. So gut, dass er, nachdem die beiden Schwestern tot waren, mit Frederik in die Kneipe ging und mit seinen Eltern feierte – um wenig später auch ihre Hinrichtung vorzunehmen. Und am nächsten Morgen: Eine gut geplante Show, der Beinahezusammenbruch, die Tränen – Rettungssanitäter, Notfallseelsorger und auch Polizisten berichten von der überzeugenden Darstellung eines geschockten Sohnes. Perfektes Schauspiel – ganz so, wie es auch Frederik inszeniert hat, wenn auch weit weniger dramatisch und theatralisch. Wobei auch hier die Frage offen bleiben muss: Waren die Tränen nicht doch echt? Ist das Furchtbare, das Unfassbare den beiden mutmaßlichen Tätern am Morgen nach der Tat plötzlich klar geworden?
Aber im Gegensatz zu seinem Freund redet Andreas nicht von der Todesstrafe. Im Gegenteil: Eine harte Strafe nütze doch niemandem, er wolle bald ein geregeltes Leben führen. Kein Flehen um Milde, eher eine Forderung; lasst mich doch in Ruhe, was wollt ihr denn jetzt noch? Gleichzeitig signalisiert er aber, dass er jede Strafe akzeptieren werde. Als ob er noch die Wahl hätte.
Aber die Fragen nach Theaterspiel, falschen Tränen und Inszenierungen werden wohl nie beantwortet werden. Auch nicht jene nach dem Motiv. War es die Familie? Und hat Frederik nur aus Freundschaft gehandelt? Aus falsch verstandener Solidarität mit seinem besten, seinem einzigen Freund? Das scheint relativ sicher, sogar die Staatsanwältin sieht es so und plädierte deshalb auf zehn Jahre Jugendstrafe.
Bei Andreas ist die Motivlage schwieriger. Waren ihm Eltern und Schwestern nur lästig und er wollte das Vermögen der Familie erben, wie es Oberstaatsanwältin Brigitte Lutz in ihrem Plädoyer formulierte? Sie forderte deshalb eine lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und dem Vorbehalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Oder hatte Andreas narzisstische Motive, wollte Machtfantasien ausleben? War es Langeweile? All diese Möglichkeiten hat der Psychiater – bei beiden Angeklagten – zumindest in Betracht gezogen.
Eine Entscheidung fällen muss die 6. Große Jugendkammer. Eine Aufgabe, um die die drei Richter und zwei Schöffen niemand beneidet. Am Mittwoch um 11 Uhr soll das Urteil verkündet werden, im nahezu leeren Saal 126. Lediglich neun Journalisten und Frederiks Eltern sind als Zuschauer in dem nichtöffentlichen Verfahren zugelassen. Jugendstrafrecht, also zehn Jahre Höchststrafe, oder Erwachsenenstrafrecht, lebenslang? Dies hängt von der Motivlage ab. Vielleicht kommen auch alle Motive zusammen. Doch wie immer es auch ausgehen mag, der tödliche Code kostete vier Menschen das Leben: 5142.
Info
Autor Dirk Hülser ist einer von lediglich neun zum Prozess zugelassenen Journalisten. Er ist Redakteur bei der zur SÜDWEST PRESSE gehörenden NWZ in Göppingen. Das Urteil des Landgerichts Ulm lesen Sie direkt nach der Verkündigung gegen 11 Uhr hier bei swp.de im Internet.
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Autor: DIRK HÜLSER | 30.03.2010
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Vier blumengeschmückte Särge stehen in der evangelischen Lutherkirche in Eislingen (Kreis Göppingen) am 18.04.2009. Die vierköpfige Familie war acht Tage zuvor erschossen worden. Nach monatelanger Verhandlung vor dem Landgericht Ulm werden am Mittwoch die Urteile im Prozess um den Vierfachmord von Eislingen erwartet.
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