Vermessung geht an Private
Stuttgart.
Zum 1. Juli geben die Vermessungsämter eine Aufgabe an private Ingenieure ab: Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen, die Privatpersonen in Auftrag geben, müssen dann von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erledigt werden. Bisher konnten solche Flurstückszerlegungen auch bei den Ämtern in Auftrag gegeben werden.
Nach Angaben des Berufsverbands der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bringt die gesetzliche Neuregelung vor allem den Grundstückseigentümern auf dem Land Vorteile: Das Netz der Ingenieure sei mit 170 zugelassen Fachleuten engmaschig. Die Gebühren richteten sich nach dem Landesgebührengesetz und der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum. Deshalb werde für die Grundstücksvermessung, unabhängig vom Auftragnehmer, immer der gleiche Betrag fällig. eb
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Autor: SWP | 28.06.2011
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