Teure Waffen-Kontrollen
Winnenden/Stuttgart. Schärfere Gesetze, eine Amnestie für illegale Waffen - seit Winnenden hat sich vieles getan. Doch in der Praxis knirscht es gewaltig. Jüngster Aufreger: Viele Kommunen wollen Waffenbesitzer zur Kasse bitten.
In Freiburg nimmt man sich noch einmal Bedenkzeit. Mit 155 Euro will die Stadt künftig Waffenbesitzer zur Kasse bitten, wenn turnusgemäß Kontrollen anstehen. So will die Verwaltung den enormen Personalaufwand der Hausbesuche finanzieren. "Die Regelung ist noch nicht vom Gemeinderat verabschiedet", sagt eine Sprecherin. Nach dem Aufschrei der "Waffen-Lobby" und "vielen Leserbriefen" sei man ins Grübeln gekommen. "Wir wollen bis zur Entscheidung im April Erkundigungen aus anderen Städten und vom Städtetag einholen", sagt die Sprecherin.
Andere Kommunen, etwa der Kreis Esslingen und die Stadt Donaueschingen, versenden bereits Gebührenbescheide an Schützen, Jäger und Sammler, die kontrolliert wurden. "Viele Kommunen erwägen das derzeit", sagt Kathrin Hochmuth vom Württembergischen Schützenverband. Das sei "keine gute Lösung." Erhard Jauch vom Landesjagdverband wird deutlicher: "Wenn bei Leuten, die sich genau an alle Vorschriften halten, Gebühren erhoben werden, ist das eine Sauerei und Abzocke", sagt der Geschäftsführer. Notfalls sollen Einsprüche dagegen juristisch durchgefochten werden. Laut Innenministerium haben die Kommunen aber bei dem Thema völlig freie Hand.
Generell beklagen die Waffenbesitzer, dass angesichts von 147 autonomen Waffenbehörden keinerlei Linie erkennbar sei. "Die Waffenbehörden vor Ort agieren völlig unterschiedlich", sagt Jauch. "Es fehlen einfach noch die Verwaltungsvorschriften", sagt Kathrin Hochmuth.
Der Streit um die Gebühren ist nur der jüngste Aufreger in der Debatte ums Waffenrecht. Seit dem Amoklauf von Winnenden hat das Thema Politik und Medien beschäftigt. Weil der Täter Tim K. mit der ungesichert im Schlafzimmer aufbewahrten Pistole seines Vaters 15 Menschen erschossen hatte, wurden Rufe nach schärferen Kontrollen laut. Im Juli 2009 wurde denn auch das Waffengesetz geändert (siehe Infokasten). Wichtigste Neuerung: Die Behörden dürfen bei unangemeldeten Kontrollen prüfen, ob Waffenbesitzer ihre Schießeisen ordnungsgemäß aufbewahren.
Was simpel klingt, warf eine Reihe von Fragen auf, mit denen die Waffenbehörden vor Ort - Landratsämter und Gemeinden - ringen. Nicht nur bei den Gebühren, auch bei Umfang und Kriterien der Kontrollen gibt es große Unterschiede. Viele Behörden schreiben die Waffenbesitzer an und geben sich mit Nachweisen für die vorgeschriebenen Waffenschränke zufrieden, etwa Kaufbelegen oder Fotos. Andere Kommunen wie Freiburg haben sich vorgenommen, jeden Besitzer persönlich zu besuchen.
In einer ersten Kontroll-Aktion wurde im Oktober 2009 den rund 219 000 Waffenbesitzern im Land auf den Zahn gefühlt. Hausbesuche gab es bei 1500 Waffenbesitzern, 700 davon verstießen gegen Vorschriften. In der Deutung dieser Zahlen kristallisierte sich ein Fakt heraus: Waffenbesitzer ist nicht gleich Waffenbesitzer. Während aktive Schützen und Jäger in der Kritik stehen, aber meist die Vorschriften einhalten, sorgte eine andere Gruppe für die meisten Verstöße: die so genannten Altbesitzer. Bevor das Waffengesetz 1973 in Kraft trat, war der Erwerb quasi genehmigungsfrei. Wer eine Waffe vor 1973 gekauft hatte, hat bis heute ein Besitzrecht - und kann sie auch vererben. "Schützen und Jäger sind dauernd sehr eng mit dem Gesetz konfrontiert", sagt Kathrin Hochmuth. "Aber wer vor 20 Jahren mal eine Flinte geerbt hat, kümmert sich kaum um Gesetzesänderungen." Jauch: "In vielen Haushalten hat die Witwe noch das Gewehr des Gatten aufbewahrt und nie angerührt, auch alte Wehrmachtspistolen sind keine Seltenheit."
Beobachter sind überrascht, wie viele solcher Waffen offenbar bei "Altbesitzern" noch lagerten. Denn auch bei den freiwilligen Abgaben spielte die Gruppe eine besonders große Rolle. Insgesamt 53 200 Waffen, davon 7000 illegale, wurden laut Innenministerium zwischen Juli und Dezember 2009 abgegeben.
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Autor: ROLAND MÜLLER | 05.03.2010
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